Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR)
Die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) ist eine EU-Verordnung mit dem Ziel, Transparenz im Finanzsektor zu schaffen, indem Finanzmarktakteure verpflichtet werden, die Auswirkungen ihrer Investitionen auf Umwelt, Soziales und Governance (ESG) offenzulegen. Dabei wird zwischen verschiedenen Nachhaltigkeitsstufen von Finanzprodukten unterschieden, um nachhaltige Investitionen zu fördern und Greenwashing zu vermeiden.
Die SFDR wurde im Rahmen des EU-Aktionsplans für nachhaltiges Finanzwesen eingeführt, um die Transparenz im Finanzsektor zu erhöhen und nachhaltige Investitionen zu fördern. Sie gilt für Vermögensverwalter, Finanzberater und andere Finanzmarktakteure, die nun verpflichtet sind, detailliert darüber zu informieren, wie sie Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Anlageentscheidungen einbeziehen. Die Verordnung enthält verschiedene Berichtspflichten, die in die Artikel 6, 8 und 9 unterteilt sind.
- Artikel 6 bezieht sich auf Produkte, die keine Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen.
- Artikel 8 bezieht sich auf Produkte, die ökologische oder soziale Ziele fördern.
- Artikel 9 bezieht sich auf Produkte mit einem expliziten Nachhaltigkeitsziel.
Diese Regelungen sollen Anlegern helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen und Transparenz über die ökologischen und sozialen Auswirkungen ihrer Investitionen zu schaffen.
Die SFDR ist ein wichtiger Bestandteil der umfassenderen Bemühungen der EU, nachhaltige Finanzprodukte zu fördern und gleichzeitig "Greenwashing", also die fälschliche Bewerbung von Produkten als "grün" oder nachhaltig, zu verhindern. Die SFDR interagiert auch mit anderen EU-Regelungen wie der EU-Taxonomie und der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), um ein einheitliches und umfassendes Nachhaltigkeitsberichtswesen in Europa zu schaffen.