Erfüllen Sie die CSRD Richtlinie und etablieren Sie Ihre Berichterstattung unter den ESRS Reporting Standards aufbauend auf Best Practices führender Wirtschaftsprüfer
Doppelte Wesentlichkeitsanalyse und vollständige Datenerhebung nach CSRD-Vorgaben - von mit Wirtschaftsprüfern entwickelter Methode profitieren.
“Wir arbeiten mit Tanso zur Umsetzung der CSRD. Die beeindruckende Entwicklungsgeschwindigkeit der Tanso Software seit Beginn unserer Zusammenarbeit ist für uns von großem Vorteil.”
Implementierung, Einzelheiten zu Regulatorik und mehr. Auf all das finden Sie hier Ihre Antworten.
Wie kann KI mich bei der CSRD-Berichterstellung unterstützen?
Wie viele Datenpunkte müssen erfasst werden?
Die Anzahl der zu erfassenden Datenpunkte variiert je nach Unternehmen und individuellen Anforderungen. Bei produzierenden mittelständischen Unternehmen liegt der Umfang derzeit typischerweise bei etwa 300 bis 400 Datenpunkten.
Welche Zusammenhänge gibt es zwischen CCF und CSRD?
Die CSRD macht den Corporate Carbon Footprint (CCF) zentral, indem sie Unternehmen verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen offenzulegen und Maßnahmen zur Reduktion zu dokumentieren, um Transparenz bei Klimarisiken und -chancen zu schaffen.
Wer ist bei der doppelten Wesentlichkeitsanalyse meistens involviert?
Interne Stakeholder: Mitarbeiter, Führungskräfte, Management und gegebenenfalls der Aufsichtsrat.
Externe Stakeholder: Kunden, Lieferanten, Investoren, NGOs, politische und regulatorische Akteure sowie die lokale Gemeinschaft und Umweltorganisationen.
Wie binde ich Stakeholder bei der DWA ein?
Ein Projekt-Kick-Off hilft, Erwartungen der Geschäftsführung zu klären und Verständnis für Geschäftsmodell, Wertschöpfungskette und Risiken zu schaffen. Betroffene (z. B. Mitarbeitende, Lieferanten) und Nutzer (z. B. Investoren, Behörden) sollten einbezogen werden. Formate wie Tiefeninterviews oder Fokusgruppen liefern gezielte Einblicke; interne Repräsentanten können externe Stakeholder pragmatisch ersetzen.
Was ist die doppelte Wesentlichkeitsanalyse (DWA)?
Im Kontext der CSRD betrachtet die doppelte Wesentlichkeitsanalyse sowohl die Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft als auch die finanziellen Risiken und Chancen durch Nachhaltigkeitsthemen. Wesentliche Themen müssen detailliert hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeitsauswirkungen und finanziellen Relevanz berichtet werden.
Welche Unternehmen sind wann betroffen?
Ab 2024: Berichtspflicht für Unternehmen unter der NFRD.
Ab 2025: Nicht kapitalmarktorientierte EU-Unternehmen, die zwei der Kriterien erfüllen (250+ Mitarbeitende, €50M+ Umsatz, €25M+ Bilanzsumme).
Ab 2026: Kapitalmarktorientierte Unternehmen mit zwei der Kriterien (10+ Mitarbeitende, €0.9M+ Umsatz, €0.45M+ Bilanzsumme).
Ab 2028: Unternehmen mit €150M+ EU-Umsatz und Tochtergesellschaften mit €40M+ Umsatz.