Erstellen Sie Ihren Nachhaltigkeitsbericht effizient und praxisnah
nach den VSME-Standards.
Implementierung, Einzelheiten zu Regulatorik und mehr. Auf all das finden Sie hier Ihre Antworten.
Die Anzahl der zu erfassenden Datenpunkte variiert je nach Unternehmen und individuellen Anforderungen. Bei produzierenden mittelständischen Unternehmen liegt der Umfang derzeit typischerweise bei etwa 300 bis 400 Datenpunkten.
Die CSRD macht den Corporate Carbon Footprint (CCF) zentral, indem sie Unternehmen verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen offenzulegen und Maßnahmen zur Reduktion zu dokumentieren, um Transparenz bei Klimarisiken und -chancen zu schaffen.
Interne Stakeholder: Mitarbeiter, Führungskräfte, Management und gegebenenfalls der Aufsichtsrat.
Externe Stakeholder: Kunden, Lieferanten, Investoren, NGOs, politische und regulatorische Akteure sowie die lokale Gemeinschaft und Umweltorganisationen.
Im Kontext der CSRD betrachtet die doppelte Wesentlichkeitsanalyse sowohl die Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft als auch die finanziellen Risiken und Chancen durch Nachhaltigkeitsthemen. Wesentliche Themen müssen detailliert hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeitsauswirkungen und finanziellen Relevanz berichtet werden.
Ab 2024: Berichtspflicht für Unternehmen unter der NFRD.
Ab 2025: Nicht kapitalmarktorientierte EU-Unternehmen, die zwei der Kriterien erfüllen (250+ Mitarbeitende, €50M+ Umsatz, €25M+ Bilanzsumme).
Ab 2026: Kapitalmarktorientierte Unternehmen mit zwei der Kriterien (10+ Mitarbeitende, €0.9M+ Umsatz, €0.45M+ Bilanzsumme).
Ab 2028: Unternehmen mit €150M+ EU-Umsatz und Tochtergesellschaften mit €40M+ Umsatz.