Omnibus Initiative
Die Omnibus-Initiative ist eine von der Europäischen Kommission gestartete Maßnahme zur Vereinfachung und Entlastung der europäischen Unternehmen von bürokratischen und regulatorischen Hürden. Sie betrifft insbesondere Nachhaltigkeitsberichterstattung, Sorgfaltspflichten und CO₂-Grenzausgleichssysteme.
Die Omnibus-Initiative wurde am 26. Februar 2025 als Teil einer umfassenden Regulierungssanierung der EU vorgestellt. Sie umfasst Erleichterungen in mehreren Bereichen, darunter:
- Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD): Die Berichtspflicht zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden beschränkt. Dadurch fallen viele Mittelständler aus der bisherigen Berichtspflicht heraus.
- Sorgfaltspflichten (CSDDD): Unternehmen müssen nur noch ihre direkten Geschäftspartner überprüfen, nicht mehr die gesamte Lieferkette. Außerdem wird der Pflichtprüfungszyklus von jährlich auf alle fünf Jahre verlängert.
- CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM): Ein neuer Schwellenwert von 50 Tonnen Nettoimportmasse pro Importeur und Jahr befreit viele kleine und mittelständische Unternehmen von den Berichtspflichten.
Diese Änderungen sollen die regulatorische Belastung der Unternehmen verringern, ohne die Umwelt- und Nachhaltigkeitsziele der EU zu gefährden.
Die Omnibus-Initiative ist für produzierende Unternehmen von großer Bedeutung. Weniger strenge Berichtspflichten könnten zu einer Verringerung des Verwaltungsaufwands führen. Gleichzeitig bleibt eine genaue CO₂-Bilanzierung ein Wettbewerbsvorteil, insbesondere für Unternehmen, die weiterhin Nachhaltigkeitsziele und Lieferketten-Transparenz verfolgen müssen.