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Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) - Das Wichtigste auf einen Blick

Zwei Nachhaltigkeitsmanager die eine Visite machen

Definition & Hintergrund

Mit der Einführung der NFRD (Non-Financial Reporting Directive) im Jahr 2014 setzte die Europäische Union den grundlegenden Schritt zur Schaffung von Transparenz hinsichtlich der CO₂-Emissionen in den Lieferketten großer Unternehmen. Um das Ziel des European Green Deals von 2019 zu erfüllen, 55% der CO₂-Emissionen innerhalb der EU bis 2030 gegenüber 1990 zu reduzieren, beschloss die EU eine umfassende Erweiterung der Messung und Verfolgung von Nachhaltigkeitsaspekten (inklusive CO₂-Emissionen). Dieses Ziel wird durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) angestrebt. Sie zielt darauf ab, bestehende Lücken der NFRD zu schließen und die Gruppe betroffener Unternehmen von ca. 11.600 auf etwa 50.000 zu erweitern.

Was ist die CSRD?

Die CSRD gibt klare Anweisungen darüber, was und wie berichtet werden muss, um die Einhaltung der 12 European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die am 31. Juli 2023 veröffentlicht wurden, zu erreichen. Sie erweitert den Anwendungsbereich und die Berichtspflichten der bestehenden Richtlinie über die Berichterstattung von nicht-finanziellen Informationen.

Die Einführung der CSRD stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung unternehmerischer Verantwortung und Transparenz in der CO₂-Bilanzierung dar, da sie von wichtigen europäischen Wirtschaftsakteuren und CO₂-Emittenten verlangt, detaillierte und rückverfolgbare Informationen zu Emissionen auf Unternehmensebene bereitzustellen.

Warum wurde die CSRD eingeführt?

Die Bereitstellung nicht-finanzieller Informationen in einer transparenten Form für Investoren und zivilgesellschaftliche Organisationen ist für betroffene Unternehmen von großer Bedeutung, insbesondere im Rahmen der EU Taxonomie. Diese Informationen ermöglichen es den Stakeholdern, die Nachhaltigkeitsleistung eines Unternehmens besser zu verstehen und ihre Investitionsentscheidungen entsprechend auszurichten.

Eine verbesserte Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken und -auswirkungen sowie die Verringerung der Belastung für Unternehmen im Zusammenhang mit der nicht-finanziellen Berichterstattung können durch eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse nach CSRD erreicht werden. Diese Analyse betrachtet sowohl die finanzielle als auch die nicht-finanzielle Wesentlichkeit und ermöglicht es Unternehmen, ihre wichtigsten Nachhaltigkeitsthemen zu identifizieren und darüber zu berichten. Durch eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse können Unternehmen sicherstellen, dass ihre nicht-finanzielle Berichterstattung relevante und aussagekräftige Informationen liefert, die den Bedürfnissen ihrer Stakeholder gerecht werden.

Welche Unternehmen sind von der CSRD betroffen?


Direkt

Unternehmen, die eine der folgenden drei Bedingungen erfüllen, sind gemäß CSRD zur Berichterstattung verpflichtet. Darüber hinaus müssen auch börsennotierte KMUs sowie Unternehmen außerhalb der EU, die entweder Tochtergesellschaften oder Wertpapiere in der EU besitzen und in den letzten beiden aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren einen Nettoumsatz von über 150 Millionen Euro erzielt haben, die Anforderungen der CSRD erfüllen.

>250 Mitarbeitende
>€50M Umsatz
>€25M Bilanzsumme

Indirekt

Die CSRD setzt einen "schneeballartigen Effekt" in Gang, der bei der Bestimmung des Geltungsbereichs der betroffenen Unternehmen beachtet werden muss. Beispielsweise können Original Equipment Manufacturers (OEMs) direkt dazu verpflichtet sein, Informationen über ihre Emissionen in der Lieferkette darzulegen. Dies kann bedeuten, dass auch Unternehmen, die bisher nicht zur Berichterstattung verpflichtet waren, Nachhaltigkeitsindikatoren wie den Product Carbon Footprint (PCF) oder Angaben zum Energiemix bereitstellen müssen. Diese vernetzte Berichterstattungsstruktur führt dazu, dass Meldepflichten entlang der Lieferkette kaskadierend wirken und letztendlich zu einem umfassenderen Verständnis von CO₂-Emissionen und Nachhaltigkeitsleistung beitragen.

Wann sind Unternehmen von der CSRD betroffen?

  • Januar 2024: Unternehmen, die bereits nach der NFRD (Non-Financial Reporting Directive) berichtspflichtig sind
  • Januar 2025: EU-Unternehmen, die nicht kapitalmarktorientiert sind und mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:
    • Mehr als 250 Mitarbeitende
    • Mehr als €50M Umsatz
    • Mehr als €25M Bilanzsumme
  • Januar 2026: EU-Unternehmen, die kapitalmarktorientiert sind und mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:
    • Mehr als 10 Mitarbeitende
    • Mehr als €0.9M Umsatz
    • Mehr als €0.45M Bilanzsumme
  • Januar 2028: EU-Unternehmen, die weder kapitalmarktorientiert sind noch die oben genannten Kriterien erfüllen, aber einen jährlichen Umsatz in der EU von mehr als 150 Millionen Euro haben und Tochterunternehmen mit mehr als 40 Millionen Euro Umsatz besitzen.


Wie müssen Unternehmen berichten?

Ab dem Jahr 2025 stehen qualifizierende Unternehmen vor der Aufgabe, ihre Nachhaltigkeitsdaten des Vorjahres, also für 2024, in einem standardisierten digitalen Format zu veröffentlichen. Diese Offenlegung wird nach ihrer Einreichung einer Überprüfung unterzogen, um sicherzustellen, dass die Vorschriften eingehalten werden. Ein wichtiger Teil dieser Berichterstattung ist die Offenlegung der Scope-3-Emissionen, welche alle indirekten Emissionen abdeckt, die im Zuge der unternehmerischen Aktivitäten entlang der gesamten Wertschöpfungskette anfallen. Dies schließt Emissionen ein, die durch Geschäftsreisen oder die Entsorgung von Unternehmensabfällen entstehen. Die regelmäßige Berichterstattung muss jährlich erfolgen und ist ein wesentlicher Teil des Managementberichts im Finanzbericht. Es ist dabei von zentraler Bedeutung, dass die Berichterstattung klar strukturiert ist und den von der EFRAG festgelegten Offenlegungspflichten entspricht. Die spezifischen thematischen Anforderungen sind gemäß den entsprechenden Standards zu berichten. Andere Anforderungen finden sich im übergeordneten Standard ESRS 2. So wird ein umfassendes und transparentes Bild der Nachhaltigkeitsbemühungen eines Unternehmens geschaffen, welches den regulatorischen Anforderungen und der zunehmenden Erwartung von Stakeholdern an Transparenz und Verantwortlichkeit gerecht wird.

Folgen bei Verstoß

  1. Sanktionen und Strafen
    Die Festlegung der Sanktionen obliegt den EU-Mitgliedsländern und wird bis Ende 2024 festgelegt, während die CSRD in nationales Recht umgesetzt wird. In Deutschland können Unternehmen für falsche oder unvollständige Berichte gemäß § 331 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 2 HGB mit Geldstrafen oder bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe bestraft werden. Ebenso können Bußgelder gemäß § 334 Abs. 1 Nr. 3 bzw. 4 HGB erhoben werden. In der EU werden im Rahmen der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) zusätzliche Maßnahmen und Konsequenzen beschlossen.
  2. Reputationsschäden
    Der Verstoß gegen CSRD kann zu Vertrauensverlust und immensen Rufschäden führen, die langfristige Geschäftsauswirkungen mit sich bringen
  3. Wettbewerbsnachteile
    Unternehmen, die nicht den Nachhaltigkeitsstandards entsprechen, riskieren, Kunden und Investoren zu verlieren. Das kann zu Umsatzeinbußen und einer Verschlechterung der Wettbewerbsposition führen. Zusätzlich kann eine Nichteinhaltung der CSRD dazu führen, dass ein Unternehmen gemäß § 289 ff. HGB von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen wird.

Ausführliche Informationen zu den rechtlichen Konsequenzen und Risiken für betroffene Unternehmen bei Nichteinhaltung der CSRD erhalten Sie hier.

  • Trotz Risiken gewährt die CSRD eine Schonfrist für kleinere und mittlere Unternehmen (KMUs*). Diese Unternehmen haben Zeit, angemessene Strukturen und Prozesse für die Einhaltung der Richtlinie zu schaffen, bevor sie zur Berichterstattung gemäß § 331 Abs. 1 Nr. 1 HGB verpflichtet sind. Eine frühzeitige Umsetzung der CO₂-Bilanzierung ist somit der beste Weg, potenzielle Folgen zu verhindern und Compliance zu gewährleisten.


Wie Sie sich auf die CSRD Anforderungen vorbereiten

Viele mittelständische Industrieunternehmen stehen vor großen Herausforderungen, wenn es um die obligatorische CO₂-Berichterstattung für das Jahr 2025  geht. Deshalb wird empfohlen frühzeitig mit der Datenerhebung zu beginnen und das Jahr 2024 als Testphase nutzen.

Angesichts des umfangreichen Anforderungskatalogs der CSRD ist es zudem ratsam, dass Unternehmen über den Einsatz einer entsprechenden Software nachdenken. Tanso hilft Unternehmen die Anforderungen der CSRD zu erfüllen und Nachhaltigkeitsziele durch eine prüfungsgerechte und integrierte ESRS-Berichterstattung nach höchsten Standards zu erreichen. Durch unseren Schwerpunkt in den datenintensiven Kategorien (z.B. Corporate Carbon Footprint) ermöglicht Tanso nicht nur, standardkonform zu berichten, sondern auch aktiv in die Steuerung und Optimierung der ESG Performance einzusteigen.

Wie die Software auch Ihre Organisation beim Aufsetzen eines belastbaren und revisionssicheren Standardprozesses mit Audit-Trail unterstützen kann, erfahren Sie hier.

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