Die CSRD im Kontext: Ihre Verknüpfungen mit der EU-Taxonomie, CSDDD und Finanzregulierungen
Während die Europäische Union ihre Bemühungen um nachhaltige Entwicklung intensiviert, etabliert sich die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) als Eckpfeiler für die Integration der Nachhaltigkeitsberichterstattung über verschiedene Sektoren hinweg. Hier erhalten Sie Einblick, wie die CSRD mit anderen bedeutenden EU-Gesetzen und Richtlinien verknüpft ist, die Umweltnachhaltigkeit und unternehmerische Verantwortung regeln.
EU-Taxonomie
Die EU-Taxonomie fungiert als Klassifizierungssystem, das festlegt, was als ökologisch nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeit gilt. Sie spielt eine entscheidende Rolle dabei, Unternehmen zu helfen, zu bestimmen, welche Aktivitäten unter den CSRD-Richtlinien als nachhaltig gekennzeichnet werden können. Unternehmen müssen relevante Informationen aus der EU-Taxonomie in bestimmte Abschnitte ihrer jährlichen Geschäftsberichte aufnehmen.
Europäisches Klimagesetz
Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen, Klimaübergangspläne zu entwickeln und offenzulegen, die das globale Ziel unterstützen, die Erwärmung auf 1,5°C zu begrenzen und bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Im Rahmen des CSRD müssen Unternehmen diese Klimaübergangspläne in ihren Umwelt- und Sozialberichtsstandards (ESRS) E1 aufnehmen und sich an die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) anpassen.
Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)
Die CSDDD zwingt Unternehmen, die negativen Auswirkungen ihrer Betriebstätigkeiten auf Umwelt und Gesellschaft aktiv zu managen und darüber zu berichten. Im Gegensatz zum CSRD, der sich auf die Offenlegung der Sorgfaltspflichtprozesse konzentriert, verpflichtet die CSDDD Unternehmen, korrigierende Maßnahmen in ihren Wertschöpfungsketten zu ergreifen.
EU-Klima-Benchmark und Paris-Aligned-Benchmark
Der EU-Klima-Benchmark (EU Climate Transition Benchmark, CTB) sowie der Paris-Aligned Benchmark (PAB) legen Mindeststandards für als nachhaltig angesehene Aktivitäten fest und leiten Unternehmen an, ihre Operationen an den Zielen des Pariser Abkommens auszurichten. Diese Benchmarks sind wesentlich für Unternehmen, die über klimabezogene Aktivitäten nach den Richtlinien der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) berichten.
Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR)
Diese Verordnung verlangt von Finanzinstituten, offenzulegen, wie sie Nachhaltigkeitsfaktoren in ihre Investitionsentscheidungen integrieren. Die Daten für diese Offenlegungen stützen sich oft auf die Informationen, die unter dem CSRD bereitgestellt werden, was eine genaue und umfassende Berichterstattung unerlässlich macht.
European Single Electronic Format (ESEF)
Mit der geplanten Einführung bis 2028 wird ESEF den Zugang zu einer breiten Palette von finanziellen und Nachhaltigkeitsdaten zentralisieren, die Sichtbarkeit und Zugänglichkeit von Informationen erhöhen. Dies umfasst die Integration des Electronic Single Reporting Format (ESRF) und XBRL, die entscheidend sind, um Berichtsformate unter dem CSRD zu standardisieren.
Diese Übersicht bietet eine umfassende Darstellung, wie die CSRD in das breitere Gefüge der EU-Regelungen eingewoben ist und die Rechenschaftspflicht und Nachhaltigkeitspraktiken von Unternehmen auf dem Kontinent verbessert.
Gesetzesänderungen durch die CSRD
Die Einführung der CSRD hat weitreichende Änderungen in bestehenden EU-Richtlinien und Verordnungen bewirkt. Diese Änderungen sind entscheidend für die Umsetzung strengerer Standards in der Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Gewährleistung ihrer Glaubwürdigkeit.
Bilanzierungsrichtlinie: Diese wurde um nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen erweitert. Diese Anpassung stellt sicher, dass Unternehmen nicht nur ihre finanzielle Leistung, sondern auch ihre Umwelt- und Sozialverantwortung transparent darstellen. Solche Offenlegungen sind für Investoren, Kunden und die Öffentlichkeit zunehmend von Bedeutung, da sie eine ganzheitlichere Bewertung der Unternehmensaktivitäten ermöglichen.
Transparenzrichtlinie: Die Aktualisierung hat dazu geführt, dass nun klare und standardisierte Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung festgelegt sind. Diese Standards fördern die Konsistenz und Vergleichbarkeit der berichteten Informationen über verschiedene Branchen und Länder hinweg, was essenziell ist, um das Vertrauen in die berichteten Daten zu stärken.
Abschlussprüfungsrichtlinie und -verordnung: Diese verlangt, dass Nachhaltigkeitsinformationen von unabhängigen Dritten geprüft werden. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Integrität und Objektivität der Nachhaltigkeitsberichte zu erhöhen. Zusätzlich wurde ein Verbot eingeführt, das Prüfungsgesellschaften untersagt, bestimmte Nicht-Prüfungsdienstleistungen, wie Beratungsdienstleistungen, für dieselben Kunden anzubieten, für die sie auch Prüfungsleistungen erbringen. Dies soll Interessenkonflikte vermeiden und die Unabhängigkeit der Prüfer sicherstellen.
Diese Änderungen unterstreichen das verstärkte Engagement der EU, eine nachhaltige und transparente Geschäftsumgebung zu fördern. Sie tragen dazu bei, dass Nachhaltigkeit nicht nur ein Schlagwort bleibt, sondern in die Kerngeschäftspraktiken integriert wird.