Omnibus-Vorschlag der EU: Die Handlungsempfehlungen für Unternehmen im Überblick

Der Omnibus-Vorschlag der EU-Kommission zur CSRD bietet Unternehmen mehr Zeit, um sich mit der Berichterstattung auseinander zu setzen. Doch wie lässt sich die gewonnene Zeit sinnvoll nutzen? Für viele Unternehmen stellt sich die Frage: Abwarten oder gezielt handeln? Dieser Artikel gibt einen Überblick, welche Unternehmen bis wann aktiv werden sollten.
Status Quo: März 2025
Durch den Omnibus Vorschlag sollen CSRD, CSDDD, EU-Taxonomie und CBAM harmonisiert und vereinfacht werden. Ziel ist es, die Berichtspflichten für große Unternehmen um 25% und für klein- und mittelständische Unternehmen (KMUs) um 35% zu reduzieren. Der Entwurf sieht eine Verschiebung der CSRD-Berichtspflicht für große Unternehmen sowie eine Empfehlung des VSME-Standards für KMUs vor. Die neuen Schwellenwerte für Unternehmen liegen bei:
Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und entweder einem Umsatz von über 50 Mio. € oder einer Bilanzsumme von mehr als 25 Mio. €.
Während die neuen Kriterien die Berichtspflicht für Unternehmen einerseits vereinfachen sollen, bestehen weiterhin Unsicherheiten. Die Initiative der EU-Kommission umfasst im ersten Schritt nur Vorschläge, die anschließend das Europäische Parlament und den Rat passieren müssen. Innerhalb des Parlaments gibt es Widerstand gegen einzelne Punkte des Vorschlags aus unterschiedlichsten Richtungen.
In den nächsten Monaten wird sich zeigen, wie die Omnibus Initiative endgültig umgesetzt wird. Dennoch zeichnet sich ab, dass zentrale Elemente – etwa die Verschiebung der Berichtspflicht – voraussichtlich Bestand haben werden. Der zeitliche Horizont für die Umsetzung der Änderungen durch das Parlament und den Rat ist aktuell noch nicht klar.
VSME als pragmatischer Ansatz zur Berichterstattung
Der freiwillige VSME-Standard (Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs) bietet eine Lösung für Unternehmen, die nicht mehr unter die CSRD-Pflicht fallen, aber dennoch vergleichbare Transparenz gegenüber Stakeholdern schaffen wollen. Insbesondere entlang der Lieferkette dient der VSME als Schutzschild oder „value-chain cap“ gegen zusätzliche Datenanfragen: Laut EU-Kommission sollen Unternehmen von anderen Unternehmen in ihrer Wertschöpfungskette keine weitergehenden Informationen anfordern dürfen als im VSME vorgesehen. Die Nutzung des VSME ist freiwillig, kann aber in vielen Fällen dazu beitragen, regulatorischen sowie marktseitigen Anforderungen effizient zu begegnen.
Vier zentrale Unternehmenstypen – und wie sie jetzt handeln sollten

1. Große kapitalmarktorientierte Unternehmen
Situation mit Omnibus:
Unternehmen mit > 1.000 Mitarbeitende (1. Welle, NFDR) sind in Deutschland weiterhin verpflichtet, ohne erforderliche Prüfung nach NFRD zu berichten
- CSRD-Berichtspflicht mit begrenzter Sicherheit ab GJ 2024
- Bis zur Umsetzung in nationales Recht gilt in Deutschland die NFRD
- Bei Umsatz >€450M sind die Unternehmen auch EU-Taxonomie-pflichtig (auch bei NFRD)
Unsere Empfehlung:
Die CSRD-Berichterstattung sollte wie geplant fortgeführt werden. Es empfiehlt sich, den Zeitplan für die Veröffentlichung des ersten Berichts nach ESRS im Geschäftsjahr 2024 einzuhalten, damit keine Abbruch- und Neustartkosten entstehen. Die Erfahrungen aus dem ersten Berichtsjahr sollten genutzt werden, um die Automatisierung und die Datenqualität in Schwerpunktbereichen zu verbessern. Parallel dazu ist eine frühzeitige Vorbereitung auf die Prüfungspflicht für das Geschäftsjahr 2025 sinnvoll. Unternehmen sollten zudem die Prüfungs-Standards der Wirtschaftsprüfer erfragen, um sich auf die angekündigten Guidelines ab 2026 vorzubereiten.
2. Große nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen
Situation mit Omnibus:
Die Unternehmen mit > 1.000 Mitarbeitende (2. Welle, Aufschub) profitieren voraussichtlich von der gewonnenen Zeit, sollten jedoch ihre Nachhaltigkeitsinitiativen nicht pausieren.
- CSRD-Berichtspflicht mit begrenzter Sicherheit ab GJ 2027
- Umsetzung der CSRD spätestens 2026 zu erwarten, somit ergibt sich ein sicherer Rechtsrahmen vor GJ 2027
- Viele Unternehmen sind bereits in Erstellung des Berichts für GJ 2025 und führen aktuell die doppelte Wesentlichkeitsanalyse (DWA) durch oder erheben bereits Daten
- Bei einem Umsatz von >€450M sind Unternehmen auch verpflichtet, nach EU-Taxonomie zu berichten
Unsere Empfehlung:
Den Fokus auf wesentliche Themen legen und das Geschäftsjahr 2025 als Vorbereitungsjahr nutzen, einschließlich der DWA und der Veröffentlichung eines freiwilligen, ungeprüften Berichts. Bereits getätigte Investitionen sind mit Blick auf mögliche Abbruch- und Neustartkosten zu bewerten. Die DWA kann dabei als Werkzeug zur Identifikation und Priorisierung strategischer Themen und Risiken genutzt werden. Gleichzeitig sollten die Kosten für Prüfungen und Kontrollen im ersten Jahr reduziert und die Erkenntnisse für das Geschäftsjahr 2026 genutzt werden. Auch die Investition in ein automatisiertes Datenmanagement hilft, den langfristigen Aufwand zu senken. Die Nachhaltigkeitsziele und Zeitleisten sollten entlang eigener Prioritäten, wie Kundenanforderungen oder Effizienzzielen, neu ausgerichtet werden.
3. Kapitalmarktorientierte Unternehmen mit < 500 Mitarbeitenden und nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen mit <1.000 Mitarbeitenden
Situation mit Omnibus:
Die kapitalmarktorientierten Unternehmen mit < 500 Mitarbeitenden (3. Welle, VSME) und nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen mit <1.000 Mitarbeitenden (2. Welle, VSME) fallen aus der CSRD-Berichtspflicht heraus
- Keine Berichtspflicht nach CSRD mehr (LSME1* irrelevant für Unternehmen der 3. Welle)
- Welle 2: Viele Unternehmen sind bereits in Erstellung des Berichts für GJ 2025, aktuell in DWA2 oder Datenerhebung
- Welle 3: Einige Unternehmen sind bereits in Vorbereitung des Berichts für GJ 2026, aktuell in DWA
*Der LSME ESRS ist ein vereinfachter Standard für börsennotierte KMU, kleine Banken und firmeneigene Versicherer (zusammen „LSME“) zu entwickeln, und stellt eine Ausnahmeregelung zu den sektoralen ESRS dar.
Unsere Empfehlung:
Sie sollten bereits gestartete Prozesse nicht stoppen, sondern sich neu ausrichten. Dabei können sie den Fokus auf strategischen Prioritäten in Abstimmung mit dem Management, inklusive klarer Zeitrahmen, Ressourcenplanung und Meilensteinen setzen. Ergänzend dazu sollte eine pragmatische DWA sowie ein Gap Assessment zur Erstbewertung durchgeführt werden. Für das Geschäftsjahr 2025 empfehlen wir die Veröffentlichung eines VSME-Berichts. Der Fokus sollte auf der Identifizierung und dem Management von Klimarisiken liegen, da diese für Banken, Versicherungen und in der Kundenkommunikation weiterhin von Bedeutung sind. Zudem ist es sinnvoll, in ein effizientes Datenmanagement zu investieren, um verschiedene Stakeholder-Anforderungen ressourcenschonend bedienen zu können und eine verlässliche „Single Source of Truth“ für alle Nachhaltigkeitsdaten aufzubauen.
4. Kapitalmarktorientierte Unternehmen mit 500 - 1.000 Mitarbeitenden
Situation mit Omnibus:
Die kapitalmarktorientierten Unternehmen mit 500 - 1.000 Mitarbeitende (1. Welle, NFRD) unterliegen aktuell weiterhin der NFRD-Pflicht.
- Keine Berichtspflicht nach CSRD
- Jedoch Berichtspflicht nach NFRD (ohne Prüfung), solange es in Deutschland keine nationale CSRD-Gesetzgebung gibt
- Viele Unternehmen haben bereits ihren ersten Bericht erstellt und eingereicht, einige sogar einen geprüften Bericht
Unsere Empfehlung:
Die aktuelle Berichterstattung konsolidieren, um die strategischen Prioritäten ebenfalls gemeinsam mit dem Management neu auszurichten, inklusive klarer Zeitrahmen, Ressourcenplanung und Meilensteine. Ergänzend sollte auch hier eine pragmatische DWA sowie ein Gap Assessment zur Erstbewertung durchgeführt werden. Für das Geschäftsjahr 2025 empfehlen wir diesen Unternehmen die Fortführung der Berichterstattung nach ESRS, um im Hinblick auf regulatorische Änderungen abgesichert zu sein. Dabei sollte der Fokus auf den wichtigsten Angabepflichten mit höchster strategischer Priorität liegen, im Sinne eines „ESRS light“ und im Einklang mit dem VSME-Standard. Gleichzeitig sollten die Prüfungskosten sowie der Aufwand für Kontrollbesuche auf ein Minimum reduziert werden. Der Aufbau eines effizienten Datenmanagements ist auch hier zentral, um verschiedene Stakeholder-Anforderungen ressourcenschonend zu bedienen und eine verlässliche „Single Source of Truth“ für alle Nachhaltigkeitsdaten zu schaffen
Fazit zu Omnibus: Zeit nutzen statt abwarten
Die regulatorische Verschiebung entbindet Unternehmen nicht von ihrer Verantwortung. Nachhaltigkeit bleibt ein strategisches Kernthema. Unternehmen sollten die Zeit gezielt nutzen, um Prozesse zu optimieren, ihre Datenlage zu verbessern und relevante Nachhaltigkeitsthemen proaktiv zu adressieren. Wer jetzt handelt, sichert sich langfristig Wettbewerbsvorteile und bleibt resilient gegenüber künftigen Anforderungen.
CSRD und VSME mit Tanso umsetzen
Tanso unterstützt mittelständische Industrieunternehmen bei der Erstellung ihres Nachhaltigkeitsberichts – ob nach CSRD oder VSME. Die Software ermöglicht eine flexible Berichterstattung je nach bevorzugtem Standard und nutzt Datensynergien für eine effiziente Umsetzung.