Effektive Vorbereitung auf die doppelte Wesentlichkeitsanalyse: Projektinitialisierung und -planung
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine europäische Richtlinie, die von Unternehmen eine öffentliche Berichterstattung über Umwelt-, Sozial- und Wirtschaftsaspekte (ESG) fordert und Einfluss auf die europäische Bilanzrichtlinie nimmt. Sie ändert das Bilanzrecht dahingehend ab, dass bestimmte Unternehmen zukünftig einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen.
Da die CSRD lediglich grob regelt, welchen Inhalt Nachhaltigkeitsberichte zukünftig aufweisen müssen, hat die EU-Kommission die European Financial Advisory Group (EFRAG) damit beauftragt, einen europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandard zu verfassen, der die Pflichten zur Berichterstattung dezidiert regelt.
Die hieraus entstandenen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind von den Unternehmen zur Erstellung ihres Nachhaltigkeitsberichtes heranzuziehen. Sie zielt darauf ab, Transparenz und Vergleichbarkeit in der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verbessern und legt dabei besonderen Wert auf das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit.
Um die Anforderungen der ESRS und der CSRD effektiv zu erfüllen, ist vor der Durchführung der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse eine sorgfältige Projektplanung unerlässlich. In diesem Artikel beleuchten wir die Vorbereitung dieser Analyse, geben einen Überblick über die wesentlichen Schritte der Projektplanung und klären, welche Stakeholder in den Prozess einbezogen werden sollten.
Die Bedeutung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse für die CSRD-Berichterstattung
Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse (DWA) bildet den ersten Schritt der CSRD Berichterstattung und bestimmt den Berichtsrahmen betroffener Unternehmen. Diese Analyse betrachtet sowohl die Outside-In (finanzielle Wesentlichkeit) als auch Inside-Out (Wesentlichkeit der Auswirkungen) Perspektive und ermöglicht Unternehmen, ihre wichtigsten Nachhaltigkeitsthemen zu identifizieren und darüber zu berichten. Durch eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse können Unternehmen sicherstellen, dass ihre nicht-finanzielle Berichterstattung die relevanten Angabepflichten umfasst und somit aussagekräftige und stakeholdergerechte Informationen liefert.
Die Angabepflichten (Disclosure Requirements - DR) der ESRS umfassen in Gänze etwa 1.200 Datenpunkte, über die in Abhängigkeit von der DWA Bericht zu erstatten ist. Die Datenpunkte erstrecken sich über die allgemeinen Angaben in ESRS 2 sowie die zehn themenspezifischen Standards, welche in die Bereiche Environmental, Social und Governance (ESG) aufgeteilt sind. Während der Umfang der Berichtspflicht in Bezug auf die Themenstandards von der DWA abhängig ist, sind die allgemeinen Angaben des ESRS 2 grundsätzlich vollständig offenzulegen.
Vorbereitung auf die doppelte Wesentlichkeitsanalyse
In der Vorbereitung auf die doppelte Wesentlichkeitsanalyse sollten zentrale Fragen wie Projektteam, Zeitplan und Stakeholdereinbindung geklärt werden. Workshops und Interviews müssen geplant werden, um relevante Themen zu identifizieren, wobei eine ausgewogene Einbindung interner und externer Stakeholder entscheidend ist.
Projektplanung & Betrachtungsrahmen
Um diese Fragen zu beantworten, kann es sinnvoll sein, einen internen Projekt-Kick-Off zu veranstalten, um die Erwartungen der Geschäftsführung zu erfassen und ein tiefgreifendes Verständnis des Geschäftsmodells der Organisation und Wertschöpfungskette zu fördern. Dies umfasst Aspekte wie umsatzrelevanteste Absatzregionen, Produktsegmente und Kernrisiken der Produktionsstandorte und Mitarbeitende. Dieser Ansatz ermöglicht eine zielgerichtete und unternehmensspezifische Umsetzung der DWA.
Aus der Erfahrung und dem Austausch mit Expertenkreisen und Branchenverbänden empfehlen wir den Spielraum, den die CSRD lässt, zu nutzen. Das Ambitionsniveau kann sich dabei von Wirtschaftsprüfer zu Wirtschaftsprüfer unterscheiden, und wird vermutlich auch nach den ersten Berichtsjahren steigen. Daher bietet es sich an, den eigenen Wirtschaftsprüfer zeitig einzubinden und dessen Anforderungen zu erfassen.
Einbindung der Stakeholder
Bei der Auswahl der Stakeholder und Einbindungsformate ist es ratsam, eine Balance zwischen direkter Einbindung externer Perspektiven und pragmatischem Vorgehen zu finden. Die Stakeholdereinbindung allein kann mehrere Monate andauern und dabei signifikante interne Ressourcen binden. Externe Stakeholder können beispielsweise durch interne Repräsentanten oder Experten ersetzt werden oder anstelle einer umfassenden Mitarbeiterbefragung können Sie eine Fokusgruppe von Mitarbeitenden einberufen.
Darüber hinaus kann die Durchführung von Workshops mit den jeweiligen Stakeholdergruppen eine effektivere Alternative zu einer firmenweiten Umfrage darstellen. Dies insbesondere aus dem Hintergrund, dass die internen Stakeholdervertreter nur einen brauchbaren Beitrag leisten können, wenn sie thematisch “abgeholt” werden. Wenn seitens der internen Stakeholdervertreter kein Verständnis für die Thematik aufgebaut wird, führt dies zu Widerständen und Unmut in der eigenen Belegschaft und verzögert den Prozess ungemein. Zudem könnte der Wirtschaftsprüfer hinterfragen, ob die Stakeholdereinbeziehung ordnungsgemäß umgesetzt wurde, wenn die Stellvertreter, die dafür Sorge zu tragen haben, dass die verschiedenen Perspektiven der externen Stakeholder in den Bericht einfließen, mangels Qualifikation nicht in der Lage sind die Aufgabe zu erfüllen. Es ist daher wichtig, dass die Vorgehensweise nachvollziehbar dokumentiert wird. Folgende Gruppen können bei der Stakeholdereinbindung grundsätzlich berücksichtigt werden:
Betroffene Interessenträger
Stakeholder, mit denen das Unternehmen über seine Produkte und Dienstleistungen oder seine Geschäftsbeziehungen verbunden ist
- Eigene Belegschaft
- Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
- Betroffene Gemeinschaften und schutzbedürftige Gruppen
- Verbraucher und/oder Endnutzer
- Lieferanten
- Natur als stiller Interessenträger
Nutzer von Nachhaltigkeitserklärungen
- Investoren
- Kreditgeber
- Versicherungen
- Geschäftspartner
- Gewerkschaften
- Zivilgesellschaft und NGOs
- Regulierungsbehörden
Weitere Schritte nach der Projektplanung: Umsetzung der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse (DMA) und Überführung in Berichtspflichten
Im Anschluss an die Projektplanung erfolgt die Durchführung der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse (DMA), die darauf abzielt, die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen zu identifizieren und in die entsprechenden Berichtspflichten zu überführen. Dabei ist eine systematische und sorgfältige Datenerhebung von entscheidender Bedeutung, um eine präzise und aussagekräftige Nachhaltigkeitsberichterstattung sicherzustellen. Nach Abschluss der Datenerhebung muss der Nachhaltigkeitsbericht durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft werden, um die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zu gewährleisten.
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