VSME erklärt - Der freiwillige Nachhaltigkeitsstandard für KMU

Was ist der VSME?
Im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) einen freiwilligen Nachhaltigkeitsstandard für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entwickelt - den freiwilligen Standard für nicht-kapitalmarktorientierte KMUs) (kurz: VSME, englisch: Voluntary Standard for Small- and Medium-sized Enterprises).
Um KMUs zu entlasten, fallen sie nicht in den Geltungsbereich der CSRD und können freiwillig entscheiden, ob sie nach dem VSME berichten wollen oder nicht. Der VSME soll KMUs dabei helfen, sich bei der Erfassung wesentlicher nicht-finanzieller Informationen und Kennzahlen zu orientieren und Unterstützung zu erhalten. Zudem ist auch eine selektive Nutzung einzelner Bestandteile des Standards möglich.
Inhaltlich orientiert sich der VSME an den Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS) - den verpflichtenden Standards der CSRD. Der VSME ist jedoch proportional gestaltet, um die spezifischen Bedürfnisse und Ressourcen kleinerer Betriebe zu berücksichtigen.
Ziele des VSME
Im Kern verfolgt der Standard vier Ziele:
- Unterstützung bei der Bereitstellung von Nachhaltigkeitsinformationen in der Lieferkette. KMUs können leichter die Nachhaltigkeitsdaten liefern, die große Unternehmen von ihren Lieferanten erwarten.
- Besserer Zugang zu Finanzmitteln. Durch die strukturierte Angabe relevanter Nachhaltigkeitsinformationen erfüllen KMUs die Anforderungen von Banken und Investoren – und verbessern so ihre Finanzierungschancen.
- Stärkung des Nachhaltigkeitsmanagements. Der VSME hilft KMUs, Umwelt- und soziale Herausforderungen wie Umweltverschmutzung oder Arbeitssicherheit gezielt anzugehen. Das stärkt ihr Wachstum und erhöht ihre Widerstandsfähigkeit auf kurze, mittlere und lange Sicht.
- Der Beitrag zu einer nachhaltigeren und inklusiven Wirtschaft.
KMUs werden dabei unterstützt, ihre Rolle als Treiber für eine zukunftsfähige und gerechtere Wirtschaft zu stärken.
Relevanz des VSMEs unter dem Omnibus-Vorschlag der EU-Kommission
Der Omnibus-Vorschlag der EU-Kommission, der im Februar 2025 veröffentlicht wurde, hat die Landschaft der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung grundlegend verändert. Ziel des Vorschlags ist es, den administrative Aufwand für Unternehmen zu reduzieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Im Rahmen der CSRD sieht der Omnibus-Vorschlag vor, dass Unternehmen mit weniger 1.000 Mitarbeitenden von der direkten Berichtspflicht befreit werden. Dadurch entfällt für diese Unternehmen die umfassende Berichtspflicht nach den Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS). Obwohl kleinere Unternehmen somit nicht mehr direkt unter die CSRD-Berichtspflicht fallen, müssen sie oft weiterhin Nachhaltigkeitsinformationen bereitstellen – etwa als Teil der Lieferkette großer, berichtspflichtiger Unternehmen, die auf diese Daten angewiesen sind.
Der VSME-Standard spielt in diesem Kontext eine wichtige Rolle: Er bietet Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden eine strukturierte und ressourcenschonende Möglichkeit, die erforderlichen Nachhaltigkeitsinformationen zu liefern, ohne die umfassenden ESRS-Anforderungen erfüllen zu müssen. Der VSME fungiert dabei als Schutzschild – als sogenanntes “Value-Chain-Cap“. Das bedeutet, dass der VSME die Maximalanforderungen bildet, die CSRD-pflichtige Unternehmen von ihren nicht-CSRD-pflichtigen Lieferanten einfordern dürfen. Er legt somit die Obergrenze für die Nachhaltigkeitsinformationen fest, die diese größeren Unternehmen in ihrer Wertschöpfungskette abfragen dürfen.
Für kleinere Unternehmen bedeutet dies, dass ein Nachhaltigkeitsbericht nach dem VSME als Schutzschild vor der Forderung zusätzlicher Informationen durch größere Geschäftspartner dient – mit Ausnahme von branchenspezifisch üblichen Informationen. Die Sicherstellung des “Value Chain Caps” wird von den EU-Ländern selbst überwacht.
Sollte der Vorschlag umgesetzt werden, ist eine Überarbeitung des VSME zu erwarten, da dieser dann nicht nur für Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden, sondern auch für solche mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden gelten würde. Die Überarbeitung wird frühestens Ende 2025 erwartet und wird voraussichtlich erst für das Geschäftsjahr 2026 in Kraft treten.
Potenzielle Entwicklungen im VSME
Derzeit liegt keine offizielle Übersetzung des VSME aus dem Englischen in andere EU-Sprachen vor, und es bleibt unklar, ob und wann dies erfolgen wird. Zudem könnte der VSME durch die neuen Anforderungen des Omnibus-Pakets an Komplexität gewinnen, um den erweiterten Berichts- und Transparenzansprüchen gerecht zu werden. Dies könnte zu einer Anpassung der Module führen, um sowohl die Nutzerfreundlichkeit als auch die inhaltliche Tiefe zu wahren.
Struktur des VSMEs: Basis- vs Umfassendes Modul
Der VSME besteht aus zwei Modulen: dem Basismodul und dem umfassenden Modul.
Basismodul
Wie der Name schon verrät, bietet das Basismodul eine Einstiegsebene in die Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMUs. Es verwendet eine vereinfachte Sprache und umfasst mit 11 Angabepflichten — einschließlich narrativer Angaben und Metriken — deutlich weniger Inhalte als die ESRS unter der CSRD. Die Angabepflichten sind den ESG-Themenblöcken (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) zugeordnet. Unternehmen, die nach VSME berichten möchten, sollten alle Angabepflichten des Basismoduls beantworten.
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Umfassendes Modul
Das umfassende Modul baut auf dem Basismodul auf, dessen Anwendung Voraussetzung ist. Es enthält neun zusätzliche Angabepflichten und nutzt nachhaltigkeitsbezogene Finanzdatenpunkte als Stellvertreter (Proxies). Diese Proxies dienen als vereinfachte Indikatoren, um die ESG-Performance des KMUs messbar zu machen und den Zugang zu nachhaltiger Finanzierung zu erleichtern.
Die Angabepflichten des umfassenden Moduls sind nur zu betrachten, falls sie für das Unternehmen relevant sind. Bei der Beurteilung hilft eine Doppelte Wesentlichkeitsanalyse.
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