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Brutto- vs. Nettobetrachtung der IROs in CSRD & ESRS

Zwei Nachhaltigkeitsmanager die eine Visite machen

Was bedeuten IROs innerhalb der CSRD

Die CSRD startet mit der doppelten Wesentlichkeitsanalyse, um die für das Unternehmen wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen zu ermitteln. Ein zentraler Schritt dabei ist die Ermittlung unternehmensspezifischer IROs (Impacts, Risks & Opportunities – Auswirkungen, Risiken und Chancen) für die Ableitung der wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen. Dabei werden sowohl die potentiellen finanziellen Effekte von Nachhaltigkeitsthemen auf das Unternehmen als auch der Einfluss des Unternehmens auf die Umwelt und Gesellschaft untersucht. Eine detaillierte Betrachtung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse und Beispiele für IROs finden Sie hier.

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) beschreiben die konkreten Anforderungen aus der CSRD und definieren insgesamt 92 Nachhaltigkeitsthemen (AR 16), deren Wesentlichkeit zu prüfen ist.Diese Liste wird auch als Longlist bezeichnet. Zur Bestimmung relevanter IROs werden sämtliche Nachhaltigkeitsthemen entlang der Wertschöpfungskette analysiert, zeitlich eingeordnet und in ihrem Schweregrad (= Ausmaß, Umfang und Unabänderlichkeit) und der Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet.

Die Einbindung aller relevanten Stakeholdergruppen durch Repräsentanten ist hier für eine realistische und umfassende Betrachtung besonders wichtig. Durch eine strukturierte Analyse und den Dialog mit Stakeholdern schaffen Unternehmen eine belastbare Grundlage für eine transparente und strategisch ausgerichtete Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Einbindung von Stakeholdern bei Ermittlung der IROs innerhalb der CSRD

Anhand von Interviews, Fragebögen oder Workshops sollen die Stakeholder und deren Vertreter gemeinsam die verschiedenen Nachhaltigkeitsthemen diskutieren, analysieren und dokumentieren. Jedes Thema wird daraufhin geprüft, ob es positive oder negative sowie tatsächliche oder potenzielle Auswirkungen, Chancen oder Risiken beinhaltet. In der Diskussion mit Stakeholdern ist es wichtig den Fokus auf die wichtigsten IROs zu legen und sich nicht im Detail zu verlieren. Dazu können diese Fragestellungen hilfreich sein:

  • Was sind Ihrer Meinung nach die wichtigsten Risiken, Chancen und Auswirkungen, die wir bei unseren Zulieferern sehen? oder
  • Welche Branchen/Regionen/Materialien haben Ihrer Meinung nach die größten Risiken/Chancen/Auswirkungen?

Nachhaltigkeitsaspekte, für die keine IROs identifiziert werden konnten, werden aus der Liste ausgeschlossen, bei Ausschluss ganzer Themenkomplexe mit einer entsprechenden Begründung für den Wirtschaftsprüfer. So kommt man von der individuellen Longlist zu einer kürzeren Liste von unternehmensrelevanten Themen und deren IROs.

Ermittlung von IROs nach ESRS durch die Bruttobetrachtung

IROs müssen immer auf der Grundlage einer Bruttobetrachtung ermittelt werden. Das bedeutet, dass die IROs – egal ob positiv oder negativ – eigenständig ohne Verrechnung von Gegenwirkungen ermittelt und bewertet werden. Maßnahmen zur Abmilderung von negativen Auswirkungen, bspw. Dekarbonisierungsmaßnahmen um Treibhausgasemissionen zu reduzieren, dürfen nicht  eigenständig als positive Auswirkungen gelistet werden, sondern nur im Rahmen der Bewertung des Schweregrades der negativen Auswirkung auf den Klimawandel einfließen. Die konkreten Maßnahmen zur Schadensreduktion werden später in den Datenpunkten der ESRS abgefragt. Die Logik gilt ebenso für Chancen und Risiken.

Folgende Prinzipien gelten bei der IRO Bruttobetrachtung innerhalb der CSRD

1. Unterschiedliche Art der Auswirkung: Positive und negative Einflüsse unterschiedlicher Art dürfen nicht miteinander verrechnet werden. Dies stellt sicher, dass jede Auswirkung unverfälscht ermittelt und bewertet wird.

2. Zeitliche Trennung: Aktuelle negative Auswirkungen können nicht durch potenzielle zukünftige positive Auswirkungen ausgeglichen werden. Gleiches gilt für aktuelle positive Auswirkungen und potentielle negative.

3. Eigene Aktivitäten vs. Wertschöpfungskette: Die Auswirkungen der eigenen Betriebsaktivitäten dürfen nicht mit Auswirkungen entlang der Wertschöpfungskette (Upstream oder Downstream) verrechnet werden.

Tatsächliche negative Auswirkungen innerhalb der IRO Bruttobetrachtung

Handelt es sich um tatsächliche negative Auswirkungen, können tatsächlich umgesetzte Gegenmaßnahmen zur Eindämmung der negativen Auswirkung in die Bewertung des Schweregrades mit einbezogen werden. Am oben genannten Beispiel der Treibhausgasemissionen als tatsächliche negative Auswirkung auf den Klimawandel können tatsächlich umgesetzte Dekarbonisierungsmaßnahmen die Bewertung des Schweregrades bspw. von einer 5 auf eine 4 reduzieren und über die Jahre immer weiter runtergehen, bis man bei kaum oder sogar keinen Emissionen übrig bleibt. Im ersten Jahr sollte die Bewertung bei den meisten Unternehmen im Industriesektor jedoch eher bei einer 4 oder 5 starten.

Positive Auswirkungen innerhalb der IRO Bruttobetrachtung

Positive Auswirkungen oder Chancen sollten nur dann als IRO aufgelistet, wenn:

  • die negative Auswirkung im selben Wirkungsbereich (falls vorhanden) bereits als IRO gelistet ist
  • die positive Auswirkung netto positiv ist, sprich negative Auswirkungen oder Risiken im selben Wirkungsbereich mehr als wett macht bzw. ausgleicht, oder
  • die positive Auswirkung mehr ist als business as usual (BAU) ist, sprich mehr als für ein vergleichbares Unternehmen üblich ist.
    “Business as usual" (BAU) kann in verschiedenen Quellen oder Bezugsgrößen definiert sein. Auf der Ebene des Gesetzes, bedeutet BAU, dass das Unternehmen die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt. Bezogen auf den Industriestandard heißt es, das Unternehmen orientiert sich an den durchschnittlichen Praktiken innerhalb der Branche. Wenn der Länderstandard als Bezugsgröße genommen wird, passt sich das Unternehmen den regionalen Standards und Erwartungen an. Alles über oder unter dem BAU wird als positives bzw. negatives IRO gesehen.

Ergänzung durch Netto-Informationen

Zusätzlich zur Bruttobetrachtung kann das Unternehmen Netto-Informationen vorlegen, das heißt Informationen, die bereits aufgerechnet wurden. Diese Darstellung darf allerdings keine relevanten Informationen verschleiern und die Auswirkungen und Gründe der Aufrechnung müssen klar erläutert werden. Das Ziel ist es, ein realistisches und unverfälschtes Bild der Auswirkungen, Risiken und Chancen zu vermitteln, das nicht durch potentielle Maßnahmen verzerrt wird. So kann Transparenz gewährleistet werden.

Die Relevanz der Bruttobetrachtung von IROs in der CSRD

Die CSRD besagt klar, dass Sie IROs als brutto und nicht netto (d.h. unter Annahme anderer IROs/Maßnahmen) ermitteln und bewerten sollen. Vergewissern Sie sich also, dass Sie Maßnahmen gegen ein Risiko oder eine mögliche negative Auswirkung nicht als positive Auswirkung oder Chance gelistet haben.

Laut ESRS 1 „Anlage B Qualitative Merkmale von Informationen“ QC 8 fördert eine Bruttobetrachtung die Neutralität und verlangt ein sorgfältiges Vorgehen. Potenzielle Auswirkungen, Risiken und Chancen müssen bewertet werden, wie sie sind, ohne bereits ergriffene Management-Maßnahmen zu berücksichtigen. Das bedeutet konkret, dass der Schweregrad eines potenziellen IROs unabhängig von bestehenden Eindämmungsmaßnahmen bewertet werden muss. Dies darf nur bei tatsächlichen IROs geschehen.

Wie unterstützt Tanso Sie bei der Bewertung der IROs gemäß ESRS?

Bei der Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse ermöglicht die Tanso Software Ihnen, die CSRD-Anforderungen zu erfüllen und Nachhaltigkeitsziele durch eine prüfungsgerechte und integrierte ESRS-Berichterstattung nach höchsten Standards zu erreichen. Durch unseren Schwerpunkt in den datenintensiven Kategorien (z.B. Corporate Carbon Footprint) ermöglicht Tanso nicht nur, standardkonform zu berichten, sondern auch aktiv in die Steuerung und Optimierung der ESG Performance einzusteigen.

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