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Klimarisikoanalyse verstehen: Alles Wissenswerte zur Einhaltung der EU-Taxonomie

Zwei Nachhaltigkeitsmanager die eine Visite machen

Der Klimawandel stellt Unternehmen zunehmend vor komplexe Herausforderungen. Neben direkten physischen Risiken wie extremen Wetterereignissen entstehen klimabedingte Übergangsrisiken durch regulatorische Vorgaben, veränderte Marktbedingungen und steigende Erwartungen von Investoren und Stakeholdern. Eine fundierte klimabezogene Szenarioanalyse (kurz: Klimarisikoanalyse) ist daher essenziell, um diese Risiken systematisch zu bewerten und geeignete Maßnahmen zur Anpassung zu entwickeln. Gleichzeitig bildet sie eine zentrale Grundlage für die Berichterstattung im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der EU-Taxonomie.

Was ist eine Klimarisikoanalyse

Eine Klimarisikoanalyse dient der Ermittlung von spezifischen Risiken, aber auch Chancen, die aus dem Klimawandel folgen und die finanzielle Lage eines Unternehmens aufgrund ihrer Wahrscheinlichkeit und Stärke vermutlich mittel- bis langfristig beeinflussen werden. Dabei werden die relevanten Risiken und Chancen für das eigene Unternehmen und die Wertschöpfungskette auf Basis von Klimaszenarien bewertet. Laut den ESRS müssen physische Risiken auf Grundlage eines Szenarios mit über 4 °C globaler Erwärmung bewertet und Übergangschancen sowie -risiken anhand eines 1,5 °C Szenarios analysiert werden. Mithilfe der Klimarisikoanalyse können Unternehmen sich auf wesentliche klimabezogenen Risiken und Chancen vorbereiten und entsprechende Maßnahmen ableiten, um widerstandsfähiger zu werden. Viele Banken, Investoren und Versicherungen fordern eine Klimarisikoanalyse.

Klimarisikoanalyse im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse

Als Teil der ESRS müssen Unternehmen in IRO-1 vom Thema E1 „Klimawandel“ nachweisen, dass sie bei der Ermittlung und Bewertung ihrer IROs (Impacts, Risks and Opportunities) im Rahmen der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse (DWA) eine Analyse der Klimarisiken und -chancen durchgeführt haben. Als Basis führen die ESRS die folgenden beiden Tabellen mit physischen Klimagefahren und klimabezogenen Übergangsereignissen auf, deren Einfluss auf das Unternehmen zu analysieren ist. Der genaue Begriff in den ESRS lautet "Klimabezogene Szenarioanalyse".

Physische Klimarisiken

Bei den physischen Klimagefahren unterscheiden die ESRS zwischen chronischen (d.h. dauerhaften) und akuten (d.h. temporären bzw. ereignisbezogenen) Klimagefahren. Natürlich unterscheiden sich die betroffenen Gebiete und der Schweregrad der Risiken, abhängig vom angenommenen Ausmaß des Klimawandels. Die ESRS geben hier vor, ein Szenario mit „hohen Emissionen“ auszuwählen. Als Beispiel nennen sie das Szenario RCP-8.5 aus dem IPCC, das bspw. mit einer globalen Erwärmung von über 4°C bis 2100 ausgeht. Die physischen Klimarisiken sind besonders relevant für Industrien mit vielen materiellen Vermögensgütern, eigenen Produktionsstandorten und/oder wichtigen geografischen Verknüpfungen in der Wertschöpfungskette.

Klimabezogene Übergangsereignisse

Bei der Analyse der klimabezogenen Übergangsereignisse können für das Unternehmen sowohl Risiken als auch Chancen abgeleitet werden. Dabei ist von einem Szenario mit keiner oder nur begrenzter Überschreitung des 1.5°C-Ziel an globalen Erwärmung auszugehen, da dieses die größten notwendigen Veränderungen beinhaltet.

Durchführung der Klimarisikoanalyse

Im Rahmen der IRO-Ermittlung bietet es sich an, für jede der aufgelisteten Risiken bzw. Ereignisse eine Analyse der Anfälligkeit der eigenen Unternehmensstandorte sowie der wichtigsten vor- und nachgelagerten Unternehmen in der Wertschöpfungskette zu machen. Dabei sollten Standorte mit unterschiedlich hoher Anfälligkeit in getrennten IROs bewertet werden.

Die Ergebnisse der Klimarisikoanalyse sind nicht nur für das Risikomanagement relevant, sondern auch für die nachhaltigkeitsbezogene Berichterstattung. Ein zentrales regulatorisches Rahmenwerk in diesem Zusammenhang ist die EU-Taxonomie.

Was ist die EU-Taxonomie-Verordnung und was ist die Schnittstelle zur CSRD/den ESRS

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem für nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten mit technischen Prüfkriterien, nach dem sich schon heute Unternehmen, die unter die NFRD fallen, richten müssen, und das auch auf alle CSRD-pflichtigen Unternehmen zukommt.

Die Taxonomie findet auch in den ESRS Anwendung. Im Rahmen des Themas E1 Klimawandel können Unternehmen einen sogenannten “Übergangsplan für den Klimaschutz” erstellen. Dafür müssen Unternehmen dediziert quantifizieren, welche Investitionen sie im Berichtsjahr getätigt haben oder planen, um diese Tätigkeiten taxonomiekonform zu machen - d.h. in Einklang mit den Klimazielen der EU zu bringen. Neben den beiden Klimazielen gibt es noch 4 weitere Umweltziele, die die EU Im Rahmen des Green Deals festgelegt hat:

  1. Klimaschutz
  2. Anpassung an den Klimawandel
  3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

Die EU-Taxonomie und ihre Relevanz für Klimarisiken

Innerhalb der EU-Taxonomie spielt die sogenannte Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse eine entscheidende Rolle, da viele der technischen Bewertungskriterien (TSC) der EU-Taxonomie explizit auf die Bewertung und Bewältigung von Klimarisiken abzielen. Von den sechs Umweltzielen sind zwei unmittelbar klimabezogen:

Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse nach EU Taxonomie

  1. Klimaschutz (Climate Change Mitigation) – Aktivitäten, die zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen beitragen.
  2. Anpassung an den Klimawandel (Climate Change Adaptation) – Aktivitäten, die sich an veränderte Klimabedingungen anpassen und klimabedingte Risiken minimieren.
Taxonomiefähigkeit: Eine Wirtschaftstätigkeit ist taxonomiefähig, wenn sie in der EU-Taxonomie in der Liste der Tätigkeiten aufgeführt ist, die wesentlich zu mindestens einem der sechs Umweltziele beitragen können. Die Taxonomiefähigkeit bedeutet nicht, dass die Tätigkeit ökologisch nachhaltig ist, sondern nur, dass sie das Potenzial dazu hat.
Taxonomiekonformität: Eine Wirtschaftstätigkeit ist taxonomiekonform, wenn sie mindestens eines dieser Ziele wesentlich unterstützt und gleichzeitig die anderen Umweltziele nicht erheblich beeinträchtigt (Do No Significant Harm, DNSH). Der wesentliche Beitrag zu einem der Ziele wird anhand von technischen Bewertungskriterien (TSC) ermittelt. Zudem muss die Einhaltung von Mindestschutzmaßnahmen nachgewiesen werden.

Integration der Klimarisikoanalyse in die EU-Taxonomie-Berichterstattung

Die systematische Integration der Klimarisikoanalyse in die Taxonomie-Berichterstattung ist essenziell, um die Einhaltung regulatorischer Vorgaben sicherzustellen und Transparenz gegenüber Investoren, Banken und anderen Stakeholdern zu gewährleisten.

Um die Anforderungen der EU-Taxonomie in die Nachhaltigkeitsberichterstattung einzubinden, sollten Unternehmen folgende Schritte befolgen:

  1. Ermittlung taxonomiefähiger Tätigkeiten
    • Identifikation aller wirtschaftlichen Aktivitäten, die unter die EU-Taxonomie fallen.
    • Überprüfung, ob diese Tätigkeiten unter die Ziele Klimaschutz oder Anpassung an den Klimawandel fallen.
  2. Durchführung der Klimarisikoanalyse
    • Bewertung der physischen Klimarisiken und Übergangsrisiken auf Basis von Daten und Modellen.
    • Dokumentation der Risiken und potenziellen Auswirkungen auf das Unternehmen.
  3. Bewertung der Taxonomiekonformität
    • Prüfung, ob die definierten Technischen Bewertungskriterien (TSC) erfüllt werden.
    • Sicherstellung, dass keine signifikante Beeinträchtigung (DNSH) anderer Umweltziele vorliegt.
    • Nachweis der Einhaltung von Mindestschutzmaßnahmen
  4. Erstellung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
    • Integration der Ergebnisse in den Lagebericht (gemäß CSRD-Vorgaben).
    • Angabe taxonomiefähiger und taxonomiekonformer Umsätze, CapEx und OpEx.
    • Offenlegung von Risiken, Maßnahmen und Strategien zur Klimaanpassung.

Wie Tanso unterstützt

Tanso bietet Industrieunternehmen eine effiziente Lösung für die CSRD- und EU-Taxonomie-Berichterstattung. Mit der Software können Unternehmen die erforderlichen Informationen im Rahmen der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse (DWA) systematisch erfassen und den jeweiligen Impact, Risk & Opportunity (IRO) in die entsprechenden Begründungsfelder eintragen. Mittels der Software lassen sich regulatorische Anforderungen frühzeitig erfüllen und eine langfristig nachhaltige Marktposition stärken.

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