Omnibus-FAQ: Fragen und Antworten zu den Berichtspflichten


- 1. Was ist der Omnibus-Vorschlag und welche Regelungen sind betroffen?
- 2. CSRD: Welche Schwellenwerte gelten künftig bezüglich der Berichtspflicht?
- 3. EU-Taxonomie: Welche Schwellenwerte gelten künftig bezüglich der Berichtspflicht?
- 4. Wie wird die Anzahl der Mitarbeitenden definiert?
- 5. Um wie viele Jahre sind die Berichtspflichten verschoben?
- 6. Wie gehe ich als Unternehmen ohne Berichtspflicht mit CSRD-Anfragen aus der Lieferkette um?
- 7. Was sollten Unternehmen tun, die nicht mehr unter die CSRD-Berichtspflicht fallen?
- 8. Welche Rolle spielt der VSME-Standard?
- 9. Was bedeutet „ESRS light“?
- 10. CBAM: Welche Änderungen gibt es?
- 11. Wie unterstützt Tanso bei ESG-Standards wie EcoVadis?
- 12. Wie Tanso Unternehmen unterstützt
Mit dem Omnibus-Vorschlag plant die Europäische Kommission umfassende Änderungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Zentrale Punkte der Initiative sind die Aktualisierungen der Schwellenwerte und Berichtsfristen der CSRD, der EU-Taxonomie, des CBAM und der CSDDD.
Tanso CEO und Co-Founder Till Wiechmann und Dilara Can, Geschäftsführerin von Bosch Climate Solutions, haben in unserem Webinar über die wichtigsten Änderungen und deren Auswirkungen für Unternehmen gesprochen. In diesem Artikel beantworten wir die häufigsten Fragen. Die Aufzeichnung des Webinars finden Sie hier.
1. Was ist der Omnibus-Vorschlag und welche Regelungen sind betroffen?
Der Omnibus-Vorschlag der Europäischen Kommission verfolgt das Ziel, vier zentrale Regelwerke zu harmonisieren: die CSRD, CSDDD, EU-Taxonomie und CBAM. Durch die geplanten Änderungen sollen die Berichtspflichten für große Unternehmen um 25 % und für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) um 35 % reduziert werden. Dazu gehören unter anderem die Verschiebung von Fristen bei der CSRD, neue Schwellenwerte für die Berichtspflicht und die Einführung eines freiwilligen VSME-Standards für KMUs. Die Vereinfachung und Harmonisierung dieser Regulierungen soll den administrativen Aufwand für Unternehmen spürbar senken und verschafft den Unternehmen mehr Zeit.
2. CSRD: Welche Schwellenwerte gelten künftig bezüglich der Berichtspflicht?
Die Schwelle von 1.000 Mitarbeitenden ist der wesentliche Faktor für die CSRD-Berichtspflicht laut Omnibus-Vorschlag. Unternehmen sind verpflichtet, nach CSRD zu berichten, wenn sie mindestens 1.000 Mitarbeitende beschäftigen und zusätzlich entweder einen Umsatz von über 50 Mio. € oder eine Bilanzsumme von über 25 Mio. € erreichen. Liegt die Anzahl der Mitarbeitenden unter dieser Grenze, entfällt die Berichtspflicht, unabhängig davon, ob Umsatz oder Bilanzsumme darüber liegen. Maßgeblich ist immer die Betrachtung auf Ebene der gesamten Unternehmensgruppe.
3. EU-Taxonomie: Welche Schwellenwerte gelten künftig bezüglich der Berichtspflicht?
Berichtspflichtig sind nach dem Omnibus-Vorschlag Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von über 450 Mio. €. Die Pflicht zur Bewertung von Wirtschaftsaktivitäten auf ihre Taxonomiefähigkeit und -konformität bleibt bestehen, betrifft aber nur Aktivitäten, die mehr als 10 % des Umsatzes oder der Investitionen (CapEx/OpEx) ausmachen.
Wichtig ist, dass laut der Initiative die Umsatzschwelle von 450 Mio. € in zwei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten werden muss, bevor die Berichtspflicht greift. Unternehmen, die diese Grenze in einem Jahr überschreiten und im nächsten Jahr wieder unterschreiten, bleiben von der Pflicht unberührt, solange die Zwei-Jahres-Regel nicht erfüllt ist. Dies gibt Unternehmen mehr Zeit sich darauf vorzubereiten
4. Wie wird die Anzahl der Mitarbeitenden definiert?
Zur Berechnung der Mitarbeitendenanzahl für die Schwellenwerte gilt der Jahresdurchschnitt in sogenannten „annual working units“ (AWU). Leiharbeitende werden einbezogen, wenn sie länger als sechs Monate im Unternehmen tätig sind. Die Schwellenwerte müssen über zwei aufeinanderfolgende Jahre erreicht werden, um die Berichtspflicht auszulösen. In Grenzfällen ist eine enge Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer zu empfehlen.
5. Um wie viele Jahre sind die Berichtspflichten verschoben?
Der Omnibus-Vorschlag sieht eine Verschiebung der Berichtspflichten vor. Diese Verschiebung ist jedoch noch nicht final, sondern Teil des laufenden Gesetzgebungsverfahrens. Kapitalmarktorientierte Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden der 1. Welle, die im Jahr 2025 das erste Mal über das Geschäftsjahr 2024 berichten müssen, sind von der Fristverschiebung nicht betroffen. Nur für kapitalmarktorientierte Unternehmen mit 500 -1.000 Mitarbeitende entfällt die Berichtspflicht. Die geplanten Verschiebungen betreffen vor allem Unternehmen der Welle 2, 3 und 4.
Für die nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden der 2. Welle wurden die Berichtspflichten um 2 Jahre bis zum Bericht über das Geschäftsjahr (GJ) 2027 verschoben.
Für die 3. Welle an Unternehmen entfällt die Berichterstattung.
Was gilt bei internationalen Konzernen?
Wenn ein Konzern mit Hauptsitz in Deutschland nach aktuellem Stand nicht berichtspflichtig ist, kann dennoch eine Tochtergesellschaft im EU-Ausland (z. B. Frankreich) verpflichtet sein, zu berichten. In der Praxis entscheiden sich viele Unternehmen in solchen Fällen, die Berichterstattung konzernweit umzusetzen, um Doppelarbeit zu vermeiden.
Für die 4. Welle Unternehmen, also internationalen Muttergesellschaft außerhalb der EU mit mehr als 450 Mio. € Umsatz in der EU oder mit mehr als 50 Mio. € Umsatz der EU-Tochter gilt die Berichtspflicht ab dem Bericht über das GJ 2028. Unterhalb dieser Grenzen entfällt die Berichtspflicht.

6. Wie gehe ich als Unternehmen ohne Berichtspflicht mit CSRD-Anfragen aus der Lieferkette um?
Laut Omnibus-Vorschlag gelten in solchen Fällen die Angaben des VSME-Standards als maximale Auskunftspflicht. Für Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden empfiehlt sich dennoch, sich frühzeitig an den ESRS zu orientieren – auch zur Vorbereitung auf die künftige Berichtspflicht und zur Stärkung der Position in der Lieferkette.
7. Was sollten Unternehmen tun, die nicht mehr unter die CSRD-Berichtspflicht fallen?
Auch wenn eine gesetzliche Berichtspflicht wegfallen sollte, bleibt Nachhaltigkeit ein strategisch wichtiges Thema. Unternehmen sollten die Zeit nutzen, um ihre Prozesse zu optimieren, Datenstrukturen aufzubauen und Dekarbonisierungsmaßnahmen umzusetzen. Wer sich frühzeitig auf kommende Anforderungen vorbereitet, sichert sich Wettbewerbsvorteile und minimiert Risiken. Eine vorausschauende Nachhaltigkeitsstrategie ist auch ohne akute Berichtspflicht essenziell.
8. Welche Rolle spielt der VSME-Standard?
Der VSME-Standard bietet kleinen und mittelständischen Unternehmen einen freiwilligen Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Er soll die Anforderungen der Lieferkette abfedern und Unternehmen eine strukturierte Möglichkeit geben, relevante Informationen offenzulegen, auch wenn sie nicht CSRD-pflichtig sind. Tanso integriert den VSME-Standard in die Plattform, inklusive einer separaten Datenpunktselektion.
Außerdem stellt der DNK seinen eigenen Standard schrittweise ein und unterstützt künftig nur noch den VSME oder die ESRS.
9. Was bedeutet „ESRS light“?
„ESRS light“ ist kein offizieller Standard, sondern eine pragmatische Vorgehensweise, sich schrittweise an die umfangreichen Anforderungen der ESRS heranzutasten. Unternehmen konzentrieren sich zunächst auf die für sie wichtigsten Datenpunkte und erweitern ihre Berichterstattung mit der Zeit. Ziel ist es, Aufwand und Ressourcen gezielt einzusetzen, ohne die strategische Ausrichtung aus den Augen zu verlieren.
10. CBAM: Welche Änderungen gibt es?
Im Rahmen des Omnibus-Vorschlags werden die Anforderungen des CBAM weiter präzisiert. Die Schwelle für die Meldung von Importen wird auf 50 Tonnen pro Jahr (nach Gewicht) festgelegt, anstelle eines Schwellenwerts nach Warenwert. Zusätzlich werden die Zulassung von CBAM-Anmeldern und die Berechnung der gebundenen Emissionen vereinfacht. Eine Ausweitung auf weitere Sektoren ist für Anfang 2026 angekündigt. Aktuell sind Aluminium, Stahl, Zement, Düngemittel, Wasserstoff und Strom betroffen. Detaillierte Informationen finden sie hier.
11. Wie unterstützt Tanso bei ESG-Standards wie EcoVadis?
Tanso plant, relevante ESG-Standards und -Fragebögen – wie beispielsweise von EcoVadis – als Module in die Plattform zu integrieren. Unternehmen erhalten dadurch die Möglichkeit, auf einer konsolidierten und strukturierten Datenbasis flexibel, effizient und automatisierbar auf die vielfältigen Anforderungen unterschiedlicher ESG-Ratings und Zertifizierungen reagieren.
12. Wie Tanso Unternehmen unterstützt
Tanso passt sich den regulatorischen Entwicklungen rund um CSRD, ESRS und EU-Taxonomie kontinuierlich an – schnell, flexibel und vorausschauend.
Unternehmen können mit Tanso sowohl nach VSME als auch nach CSRD berichten. Grundlagen wie das Tagging von Datenpunkten zur Anbindung an Standards wie GRI wurden frühzeitig geschaffen und werden nun gezielt weiterentwickelt.