CSRD-Berichterstattung und Wirtschaftsprüfung: Erfolgsfaktoren und Tipps
Die steigenden Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung stellen mittelständische Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Mit der Einführung der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) wird der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen deutlich erweitert, sodass nun auch nicht börsennotierte Firmen verpflichtet sind, öffentlich über ihre Nachhaltigkeitsleistung zu berichten. Die Integration umfassender KPIs zur Nachhaltigkeits-Performance in die regulären Lageberichte erhöht zusätzlich die Komplexität. Erstmals werden dabei sowohl finanzielle als auch wirkungsbezogene Materialitätsaspekte berücksichtigt, um eine ganzheitliche Perspektive auf die Wechselwirkungen zwischen Unternehmen, Umwelt und Gesellschaft zu ermöglichen.
Schritte vor Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts
Der erste Schritt im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist die Durchführung einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse (DWA), um die für das Unternehmen wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte zu identifizieren. Darauf aufbauend sollten strukturierte Prozesse für die Datenerhebung etabliert werden, die eine regelmäßige Sammlung, Aggregation und Auswertung relevanter Daten gewährleisten und gleichzeitig deren Qualität sicherstellen. Im nächsten Schritt erfolgt die Berichterstellung, in der der aktuelle Status, definierte Ziele, Maßnahmen und erzielte Fortschritte in einem nichtfinanziellen Lagebericht klar und nachvollziehbar kommuniziert werden. Abschließend unterzieht ein Wirtschaftsprüfer den Nachhaltigkeitsbericht einer umfassenden Prüfung, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sowie die Verlässlichkeit der berichteten Informationen sicherzustellen.
Änderungen in der Berichtsstruktur durch die CSRD
Vor der Anwendung der CSRD
Die Einführung der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) macht die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu einem integralen Bestandteil der Finanzberichterstattung und bringt eine verpflichtende Prüfung dieser Berichte mit sich. Vor der Anwendung der CSRD umfasste der Lagebericht überwiegend traditionelle Elemente wie die Analyse der Entwicklung und Leistung der Geschäftstätigkeit, die voraussichtliche Entwicklung, die Corporate-Governance-Erklärung sowie die Beschreibung wesentlicher Risiken und Unsicherheiten. Zusätzlich konnte eine nichtfinanzielle Erklärung, einschließlich der EU-Taxonomie, integriert werden, allerdings war die Berichterstattung zu Nachhaltigkeitsthemen bisher freiwillig.
Mit der Anwendung der CSRD
Mit der Anwendung der CSRD erfährt der Lagebericht eine umfassende Erweiterung. Künftig ist ein verpflichtender Nachhaltigkeitsbericht Bestandteil des Lageberichts. Dieser enthält allgemeine Informationen sowie Angaben zu Umweltaspekten (E), sozialen Themen (S) und Governance-Fragen (G), ergänzt durch die EU-Taxonomie. Durch diese Integration wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht nur zentraler Bestandteil der Unternehmensberichterstattung, sondern unterliegt erstmals einer strikten Prüfungspflicht. Dies stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, bietet jedoch zugleich die Chance, Nachhaltigkeit systematisch in ihre strategische Ausrichtung zu integrieren.
Auswirkungen der CSRD
Die Einführung der CSRD standardisiert die Nachhaltigkeitsberichterstattung und erhöht die Anforderungen an Datenqualität und Abstimmungsprozesse zwischen finanziellen und nichtfinanziellen Informationen. Umfangreichere Offenlegungspflichten und gestiegene Stakeholder-Erwartungen erfordern präzisere Berichte. Die verpflichtende Prüfung erhöht die regulatorischen Anforderungen sowie den Ressourcenbedarf. Gleichzeitig wird Nachhaltigkeit stärker in die Unternehmensberichterstattung integriert und damit zu einem zentralen strategischen Element.
Prüfungsstufen der CSRD-Berichterstattung
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung unter der CSRD unterliegt einem gestuften Prüfungsprozess:
Prüfung mit begrenzter Sicherheit (Limited Assurance)
In der Übergangsphase ab 2025/2026 unterliegt die Nachhaltigkeitsberichterstattung einer Prüfung mit begrenzter Sicherheit. Diese Prüfungsart stellt sicher, dass die bereitgestellten Informationen plausibel und nachvollziehbar sind, ohne jedoch eine vollumfängliche Bestätigung ihrer Richtigkeit zu bieten.
Prüfung mit hinreichender Sicherheit (Reasonable Assurance)
Ab 2028 erfolgt die Prüfung mit hinreichender Sicherheit, die deutlich strengere Anforderungen stellt. Diese Prüfungsart entspricht dem Niveau der Prüfung von Finanzberichten und verlangt eine umfassende Verifizierung der Daten.
Prüfungsberechtigung für den Nachhaltigkeitsbericht
Die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt durch einen Wirtschaftsprüfer, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder den Abschlussprüfer des Jahres- bzw. Konzernabschlusses. Unabhängige Prüfungsdienstleister sind derzeit nicht zugelassen, da sie die nationalen und europäischen Qualitätsstandards für die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten nicht erfüllen. In der Praxis übernimmt in den meisten Fällen der Jahres- oder Konzernabschlussprüfer auch die Verantwortung für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Dieser Ansatz gewährleistet eine konsistente Bewertung finanzieller und nichtfinanzieller Berichtsanforderungen und sichert eine qualitativ hochwertige und verlässliche Berichterstattung.
4 Tipps für die Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern
Eine effektive Zusammenarbeit mit dem Prüfer ist entscheidend für eine erfolgreiche Implementierung der CSRD in der Organisation. Folgende Erfolgsfaktoren spielen dabei eine wesentliche Rolle:
Konsequente Planung
Der Aufbau eines modularen CSRD-Implementierungsprojekts bildet die Grundlage für eine erfolgreiche Umsetzung. Dabei werden klare Ziele und Meilensteine definiert, die sowohl auf die Bedürfnisse des Unternehmens als auch auf die Anforderungen des Prüfers abgestimmt sind. Dieser strukturierte Ansatz gewährleistet eine transparente Planung und eine effiziente Umsetzung der neuen Berichtsanforderungen.
Frühe Einbindung
Eine frühzeitige Beauftragung und enge Abstimmung mit dem Prüfer sind essenziell, um eine reibungslose Zusammenarbeit sicherzustellen. Bereits in einem frühen Projektstadium sollten die Anforderungen, der Umfang der Prüfung und die benötigten Unterlagen klar definiert werden, um Verzögerungen zu vermeiden und eine effiziente Umsetzung zu gewährleisten.
Klare Kommunikation
Ein kontinuierlicher Informationsaustausch mit dem Prüfer über Fortschritte, Annahmen, Herausforderungen und Ergebnisse ist entscheidend für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Durch die Schaffung transparenter Prozesse werden Missverständnisse vermieden und eine effiziente Kommunikation gewährleistet, die den Prüfungsablauf unterstützt.
Umfassendes Datenmanagement
Die Vollständigkeit und Zuverlässigkeit aller relevanten Daten muss sichergestellt werden, um eine fundierte und nachvollziehbare Berichterstattung zu gewährleisten. Ein integriertes Datenmanagementsystem, das direkt mit dem Prüfer abgestimmt ist, erleichtert die Bereitstellung und Verifikation der erforderlichen Informationen und trägt zu einer effizienten Zusammenarbeit bei.
Empfehlungen zur Reduzierung des Aufwands bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die Umsetzung der CSRD-Anforderungen erfordert eine systematische Herangehensweise, die mit einer klar dokumentierten Doppelten Wesentlichkeitsanalyse beginnt. Revisionssichere Datenerhebungsprozesse, eine transparente Berichterstellung und die Schaffung effizienter Prüfungsstrukturen sind entscheidend, um eine lückenlose Nachvollziehbarkeit und eine reibungslose Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern sicherzustellen. Ein frühzeitiges Berücksichtigen dieser Abläufe und Anforderungen kann den Aufwand erheblich reduzieren und sicherstellen, dass die Prozesse sowohl dokumentations- als auch prüfungsfähig sind. Mit präziser Planung und abgestimmten Prozessen können Unternehmen die Anforderungen der CSRD nicht nur erfüllen, sondern Nachhaltigkeitsberichterstattung auch als strategisches Instrument für Transparenz und langfristige Wertschöpfung nutzen.