```
This is some text inside of a div block.
Zur Übersicht

CSRD - Rechtliche Konsequenzen und Risiken für betroffene Unternehmen

Zwei Nachhaltigkeitsmanager die eine Visite machen

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) (Richtlinie (EU) 2022/2464) erweitert die Anforderungen an die nichtfinanzielle Berichterstattung für betroffene Unternehmen und sorgt für eine umfassendere nachhaltigkeitsbezogene Berichterstattung. Zukünftig wird die nichtfinanzielle Erklärung ein zwingender Bestandteil des Lageberichts sein.

Hauptziele der CSRD Richtlinie

  1. Gleichstellung mit der Finanzberichterstattung: Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird auf die gleiche Stufe wie die Finanzberichterstattung gestellt.
  2. Verbesserung der Vergleichbarkeit und des Zugangs zu Informationen: Erhöhte Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen.

Mit der CSRD wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu einem verpflichtenden Bestandteil des Lageberichts und unterliegt einer externen Prüfungspflicht. Die Richtlinie ergänzt qualitative durch quantitative Anforderungen und führt eine detailliertere Berichterstattung ein, einschließlich der Verankerung der doppelten Wesentlichkeit  (Art. 1 Nr. 4 Abs. 2, Nr. 7 CSRD).

Durch die Erweiterung der bestehenden europäischen Regelungen integriert die CSRD umfangreiche Offenlegungspflichten in die Rechnungslegung zahlreicher Unternehmen. Dies führt zu einer umfassenderen und systematischeren Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Zeitplan für die Einführung der CSRD bis 2028

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird schrittweise bis zum Berichtsjahr 2028 ausgerollt. Der Anwendungsbereich erweitert sich je nach Berichtsjahr wie folgt:

  • Berichtsjahr 2024: Unternehmen, die bereits unter die NFRD fallen, und Unternehmen von öffentlichem Interesse (kapitalmarktorientiert) mit mehr als 500 Mitarbeitenden
  • Berichtsjahr 2025: Alle anderen bilanzrechtlich großen Unternehmen, einschließlich nicht-kapitalmarktorientierter Unternehmen.
  • Berichtsjahr 2026: Kapitalmarktorientierte KMUs, sofern sie nicht von der Möglichkeit des Aufschubs bis 2028 Gebrauch machen.

Die CSRD erweitert die Berichtspflichten schrittweise, um eine umfassendere und standardisierte Nachhaltigkeitsberichterstattung sicherzustellen.

Rechtlicher Rahmen der CSRD: Freiheiten der Mitgliedsstaaten

Die CSRD muss von den EU-Mitgliedsstaaten eigenständig in nationales Recht umgesetzt werden. Die Frist hierfür ist der 6. Juli 2024.

Keine einheitlichen Sanktionen

Die Mitgliedsstaaten haben die Freiheit, Strafen oder Geldbußen für die Nichteinhaltung der CSRD selbst festzulegen, was bedeutet, dass es keinen einheitlichen europäischen Sanktionsrahmen oder -katalog geben wird. Dadurch können die Länder nationale Besonderheiten berücksichtigen und gleichzeitig die EU-weiten Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung einhalten.

Umsetzung der CSRD: Aktueller Stand und rechtliche Risiken in Deutschland

Deutschland hat die CSRD aktuell noch nicht in nationales Recht umgesetzt. Am 22. März 2024 veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz (BMJ) jedoch einen Referentenentwurf, sodass über das finale Gesetz spätestens bis zum 6. Juli 2024 entschieden wird. Im Gesetzgebungsverfahren müssen noch Stellungnahmen, der Regierungsentwurf, die Lesungen im Bundestag sowie die Verabschiedung des finalen Gesetzes erfolgen.


  • Zitat BMJ: “Der Referentenentwurf sieht vor, die europäischen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung 1:1 umzusetzen.”

Risiken für Unternehmen

Betroffene Gesellschaften oder ihre Organe (Vorstandsmitglieder oder Geschäftsführer) können gemäß §§ 331 oder 334, 335 HGB aufgrund handelsrechtlicher Vorschriften Strafbarkeits- oder Bußgeldrisiken ausgesetzt sein, wenn sie die Vorgaben der CSRD nicht einhalten.

Übersicht der rechtlichen Risiken bei Nichteinhaltung der CSRD

Allgemeine Zivil- und Strafrechtliche Risiken

Warum sich Unternehmen schon jetzt auf die CSRD vorbereiten sollten

1. Haftungsrisiken minimieren

Unternehmen und ihre Organe können Haftungsrisiken minimieren oder sogar komplett verhindern, indem sie detaillierte Daten erfassen und den Anforderungen der CSRD entsprechen. Eine umfassende und transparente Nachhaltigkeitsberichterstattung hilft somit, die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben nachzuweisen. Die Erfüllung der CSRD-Anforderungen erhöht durch klare Berichterstattung die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen der Stakeholder und bietet Rechtssicherheit. Durch die genaue Erfassung und Offenlegung von Nachhaltigkeitsdaten gemäß der CSRD können Unternehmen sich rechtlich absichern.

2. Greenwashing verhindern und Reputation schützen

Unternehmen können aufgrund der Entwicklung der nachhaltigkeitsbezogenen Berichterstattung jederzeit mit Greenwashing-Vorwürfen konfrontiert werden. Greenwashing führt nicht nur zu einem Vertrauensverlust bei Kunden und Investoren, sondern kann auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Diese Vorwürfe können zu erheblichen gesellschaftlichen Schäden und einem erheblichen Reputationsverlust führen. Um diesen Risiken zu entgehen, ist eine transparente und ehrliche Nachhaltigkeitsberichterstattung unerlässlich. Die geregelte Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben der CSRD hilft, solche Konstellationen zu verhindern und die Glaubwürdigkeit von Unternehmen zu sichern.

3. Wettbewerbsvorteil

Unternehmen, die sich frühzeitig an die CSRD anpassen, können sich als Vorreiter in Sachen Nachhaltigkeit positionieren. Dies stärkt ihre Marktposition und verbessert das Image bei Kunden, Investoren und anderen Stakeholdern.

4. Verbesserte Datenqualität

Eine rechtzeitige Anpassung der internen Systeme zur Datenerfassung und -verarbeitung verbessert die Qualität der Nachhaltigkeitsdaten. Dies ermöglicht eine präzisere und transparentere Berichterstattung.

5. Strategische Planung

Die Anpassung an die CSRD bietet Unternehmen die Gelegenheit, ihre Nachhaltigkeitsstrategie ganzheitlich zu überdenken und langfristige Ziele zu setzen, die sowohl den gesetzlichen Anforderungen als auch den Erwartungen der Stakeholder gerecht werden.

Erfolgreiche Vorbereitung auf die CSRD mit Tanso

Tanso hilft Unternehmen die Anforderungen der CSRD zu erfüllen und Nachhaltigkeitsziele durch eine prüfungsgerechte und integrierte ESRS-Berichterstattung nach höchsten Standards zu erreichen. Durch unseren Schwerpunkt in den datenintensiven Kategorien (z.B. Corporate Carbon Footprint) ermöglicht Tanso nicht nur, standardkonform zu berichten, sondern auch aktiv in die Steuerung und Optimierung der ESG Performance einzusteigen.

Entdecken Sie Tanso – 

Ihre Komplett­lösung für Nachhaltigkeit

Andere Artikel, die für Sie interessant sein könnten

Erfahren Sie Neuigkeiten aus dem Tansoversum.