CSRD und ESRS für produzierende Unternehmen
Die Europäische Richtlinie für Unternehmensnachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) fordert von knapp 50.000 Unternehmen die öffentliche Berichterstattung über Umwelt-, soziale und wirtschaftliche Aspekte. Diese Richtlinie erweitert den Geltungsbereich der bisherigen Richtlinie zur nicht-finanziellen Berichterstattung (NFRD), die etwa 11.600 Unternehmen betraf. Im Januar 2023 wurde NFRD durch CSRD ersetzt. Die CSRD gibt klare Anweisungen darüber, was und wie berichtet werden muss, um die Einhaltung der 12 Europäischen Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards, ESRS), die am 31. Juli 2023 veröffentlicht wurden, zu erreichen.
Die Einführung der CSRD stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung unternehmerischer Verantwortung und Transparenz in der CO₂-Bilanzierung dar, da sie von wichtigen europäischen Wirtschaftsakteuren und CO₂-Emittenten verlangt, detaillierte und rückverfolgbare Informationen zu Emissionen auf Unternehmensebene bereitzustellen.
Dieser Guide bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über die CSRD und präsentiert Möglichkeiten, nicht nur die Vorgaben des ESRS zu erfüllen, sondern auch die eigene CO₂-Bilanz effektiv zu verbessern und so Ihr Unternehmen nachhaltig aufzustellen.