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Koalitionsvertrag 2025: Auswirkungen auf die ESG-Berichterstattung

Am 09.04.2025 haben sich CDU/CSU und SPD auf einen Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode der nächsten vier Jahre geeinigt. In diesem Vertrag finden sich auch politische Pläne, die Auswirkungen auf die Landschaft der Nachhaltigkeitsberichterstattung haben.

Unter dem Gesichtspunkt des Bürokratieabbaus wird erklärt, dass Richtlinien und Verordnungen wie die Entwaldungsverordnung (EUDR), die Berichtspflichten nach CSRD und EU-Taxonomie und der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus CBAM stark reduziert und vereinfacht werden sollen .

Das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) soll aufgehoben und perspektivisch durch das europäische Lieferkettensorgfaltspflicht (CSDDD) ersetzt werden. Dieses wird jedoch gemäß dem sogenannten „Stop-the-clock“ Omnibus-Vorschlag der EU-Kommission  erst ab Mitte 2028 wirksam, wodurch in Deutschland eine mehrjährige "Pause" entsteht, was Berichtspflichten für große Unternehmen über ihre Lieferkette angeht.

Insgesamt unterstützen die Koalitionsparteien SPD, CDU und CSU die Omnibus-Initiative der EU-Kommission. Allerdings bleibt bislang offen, ob sich diese Unterstützung auf alle konkreten Punkte der Vorschläge bezieht, oder lediglich auf das übergeordnete Ziel, die Berichtspflichten insbesondere für mittelständische Unternehmen zu "reduzieren und zeitlich zu verschieben".

Ziel sei es, durch die angekündigten Maßnahmen mehr Rechts- und Planungssicherheit für Unternehmen zu schaffen.

Weitere relevante Punkte im Koalitionsvertrag mit Blick auf Klima- und ESG-Themen:

  • Exporteure von CBAM Produkten sollen bei Bedarf durch einen Ausgleich unterstützt werden, um keine Wettbewerbsnachteile auf dem internationalen Markt zu verursachen - ggf. sogar über eine "kostenfreie Zuteilung von Zertifikaten".
  • Die KoalitionärInnen wollen sich dafür einsetzen, dass die Entwaldungsverordnung (EUDR) in Deutschland keine Anwendung findet. Zuletzt war lediglich eine Verschiebung der Anwendung des Gesetzes um ein Jahr auf Dezember 2025 umgesetzt worden. Jetzt soll eine „Null-Risiko“-Einstufung für Länder wie Deutschland eingeführt werden, in denen kein Entwaldungsrisiko besteht.
  • Klima- und Wirtschaftsthemen sollen künftig stärker getrennt behandelt werden, was sich auch in einer erneuten Trennung der entsprechenden Ministerien widerspiegelt.
  • Der Fokus in der Klimapolitik soll auf dem Emissionshandelssystem ETS 2 für Gebäude und Verkehr liegen.
  • Anstelle eines Klimageldes sind gezielte Förderprogramme für Wohnen und Mobilität vorgesehen.
  • Der Kohleausstieg bis 2038 ist weiterhin geplant.

Trotz dieser Vorhaben wird im Vertrag bekräftigt, dass die Parteien am Ziel der Klimaneutralität bis 2045 sowie an der Umsetzung des Pariser Klimaabkommens und der Reduktion von CO₂-Emissionen festhalten wollen.

Hier finden Sie den gesamten Koalitionsvertrag.

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