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Omnibus Update: Was derzeit gilt und welche Änderungen bevorstehen

Seit der Veröffentlichung des Omnibus-Vorschlags der EU-Kommission am 26. Februar 2025 haben sich wesentliche Entwicklungen  in der Nachhaltigkeitsberichterstattung ergeben. Dieser Beitrag gibt einen strukturierten Überblick über den aktuellen Stand, um mit den gängigsten Missverständnissen aufzuräumen.

Struktur der Omnibus-Vorschläge

Der Omnibus-Vorschlag besteht aus zwei Teilen:

Omnibus I umfasst regulatorische Änderungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung:

  • Vorschlag 80: Zeitlicher Aufschub bei CSRD und CSDDD, auch „Stop-the-clock“ genannt
  • Vorschlag 81: Anpassung der Schwellenwerte und Anforderungen von CSRD, EU-Taxonomie und CSDDD
  • Vorschlag 87: Änderung der Schwellenwerte und Anforderungen bei CBAM

Mehr Informationen zu den Vorschlägen 81 und 87 finden Sie hier.

Omnibus II betrifft die Vereinfachung europäischer Investitionsprogramme:

  • Vorschlag 84: Überarbeitung der bestehenden InvestEU-Mittel

Mehr Details dazu finden Sie hier.

Entscheidung zu „Stop-the-clock“ (Vorschlag 80)

Am 3. April 2025 hat das Europäische Parlament in einem Eilverfahren dem Vorschlag 80 zugestimmt, am 17. April 2025 ist die EU-Richtlinie 2025/794 in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten sind nun verpflichtet, die Richtlinie bis spätestens 31. Dezember 2025 in nationales Recht umzusetzen, um Rechtssicherheit für Unternehmen sicherzustellen.

Das bedeutet:

  • Für große kapitalmarktorientierte Unternehmen, die bereits unter die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) fielen, ergeben sich keine Änderungen. Diese Unternehmen müssen weiterhin für das Geschäftsjahr 2024 nach CSRD berichten. In Deutschland wie in einigen anderen Ländern gilt aufgrund eines fehlenden CSRD-Umsetzungsgesetz für das Geschäftsjahr 2024 noch die  NFRD – und voraussichtlich für das Geschäftsjahr 2025 die CSRD, sofern bis dahin ein entsprechendes nationales Umsetzungsgesetz vorliegt.
  • Für alle anderen Unternehmen verschiebt sich der Beginn der CSRD-Berichtspflicht um zwei Jahre. Frühestmöglicher Berichtszeitraum ist somit das Geschäftsjahr 2027.
  • Auch die Richtlinie zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht (CSDDD) wird um ein Jahr verschoben. Die nationale Umsetzung soll bis Mitte 2027 erfolgen, mit erstmaliger Berichtspflicht ab Juli 2028.

Hier finden Sie die offizielle Pressemitteilung des Europäischen Parlaments.

Info:
Zu beachten ist, dass die von der Kommission vorgeschlagenen neuen Schwellenwerte – beispielsweise eine Grenze von 1.000 Mitarbeitenden – bislang noch nicht beschlossen wurden.

Diese weiteren Schritte zum Omnibus-Vorschlag sind bereits bekannt

1. Änderung der ESRS-Datenpunkte

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) wurde inzwischen offiziell von der EU-Kommission beauftragt, die bestehenden ESRS-Datenpunkte bis Oktober 2025 zu überarbeiten. Ziel ist eine Reduktion der Berichtspflichten sowie eine stärkere Fokussierung auf quantitative Angaben. Darüber hinaus soll der Anteil freiwilliger Datenpunkte erhöht werden. Allerdings ist das angestrebte Ausmaß der Verringerung nicht bekannt.

Für die EU-Taxonomie ist eine Reduktion der berichtspflichtigen Datenpunkte um rund 70 Prozent vorgesehen. Diese betreffen jedoch nur einen Teilbereich aller ESRS-Datenpunkte.

Aktuell läuft eine öffentliche Konsultation der EFRAG zur Überarbeitung der ESRS Set 1, die noch bis zum 6. Mai 2025 offen ist. Rückmeldungen können über diesen Link eingereicht werden.

Der Fragebogen der Konsultation gliedert sich in fünf Themenbereiche:

  1. Wesentlichkeit
  2. Narrative Informationen
  3. Quantitative Informationen sowie Angaben in Bezug auf andere EU-Verordnungen
  4. Vereinfachung der Standards hinsichtlich Struktur, Darstellung und Interoperabilität
  5. Sonstige Kommentare oder Vorschläge

Bei der Beantwortung der Konsultation sollte die Struktur des Fragebogens eingehalten werden. Es ist hilfreich, sich dabei auf konkrete Stellen in ESRS Set 1 zu beziehen, das jeweilige Problem kurz zu erklären, praktische Beispiele anzugeben und – wenn möglich – konkrete Vorschläge zur Verbesserung zu liefern.

Plan der EU-Kommission ist eine freiwillige Anwendung der überarbeiteten ESRS für das Geschäftsjahr 2026 zu ermöglichen, mit einer verpflichtenden Anwendung ab dem Geschäftsjahr 2027.

2. Änderung zu den Datenpunkten des VSME

Unternehmen, die durch die wahrscheinliche Einführung eines neuen Schwellenwerts anhand ihrer Mitarbeiterzahl potenziell zukünftig nicht mehr unter die CSRD fallen, sollen nach einem neuen freiwilligen Standard auf Basis des VSME freiwillig berichten können. Der sog. value-chain-cap aus dem Omnibus-Vorschlag 81 soll dabei verhindern, dass Zuliefererfirmen von CSRD-pflichtigen Unternehmen nach mehr Angaben gefragt werden, als der freiwillige Standard erfordert.

Allerdings ist dieser neue freiwillige Standard noch nicht definiert. Er soll auf dem VSME basieren, der im Dezember 2024 in seiner finalen Version veröffentlicht wurde und eigentlich nur für nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitenden vorgesehen ist. Folglich muss der VSME für den erweiterten Anwenderbereich angepasst werden und der neue freiwillige Standard soll vier Monate nach der Verabschiedung von Vorschlag 81 veröffentlicht werden. Ein konkretes Veröffentlichungsdatum liegt bislang jedoch nicht vor.

3. Parlamentarischer Zeitplan zu weiteren Änderungen

Die Beratungen zu den inhaltlich komplexen Vorschlägen 81 und 87 beginnen derzeit im EU-Parlament und im Rat der EU. Laut Insidern ist eine Abstimmung im federführenden Rechtsausschuss des Parlaments (JURI) für den 13. Oktober 2025 vorgesehen. Eine endgültige Einigung zwischen allen drei EU-Institutionen wird daher frühestens im vierten Quartal 2025 erwartet.

Weitere Einschätzungen zum Zeitplan finden Sie in diesen LinkedIn Beiträgen:

4. Erweiterung des  CBAM-Anwendungsbereichs

Die EU-Kommission führt derzeit eine Konsultation zur möglichen Erweiterung des CBAM auf weitere Produktgruppen und Dienstleistungen mit ausgewählten Stakeholdern wie dem VDMA durch. Bis zum 5. Mai 2025 können die Beteiligten die Rückmeldungen zur Umfrage “Study on the CBAM scope extension to other goods and transportation services” einreichen.

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