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Neue CBAM-Berichtspflichten ab Q3 2024

CBAM erklärt

Seit Januar 2024 ist der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) in Kraft, der zur Bekämpfung des Kohlenstofflecks (Carbon Leakage) konzipiert wurde. Ziel des CBAMs ist die Erhebung eines CO₂-Preises auf importierte Güter basierend auf ihren eingebetteten CO₂-Emissionen, damit ein fairer Wettbewerb unter den verschiedenen Industrien gewährleistet werden kann.

Geltungsbereich und Ausnahmen

Die Regelungen gelten aktuell für Produkte, die vollständig außerhalb der EU hergestellt wurden, sowie für Waren, bei denen eine wesentliche Produktionsstufe in einem Drittland stattfand, insbesondere wenn die Fertigung länderübergreifend erfolgt. Importe, die weniger als 150 Euro pro Lieferung wert sind, sollen von diesen Vorschriften ausgenommen werden. Während der Übergangsphase des CBAMs richtet sich der Fokus also zunächst auf Industriezweige mit hohen CO₂-Emissionen, die einem hohen Risiko von Kohlenstofflecks ausgesetzt sind. Darunter fallen Eisen & Stahl, Aluminium, Elektrizität, Düngemittel, Wasserstoff und Zement.

Berichtspflicht in der Übergangsphase (Oktober 2023 - Dezember 2025)

Ein CBAM-Bericht muss vierteljährlich eingereicht werden und Folgendes enthalten:

  • Bullet Point
    Die Gesamtmenge der im vorherigen Quartal importierten Waren
  • Bullet Point
    Die gesamten direkt und indirekt eingebetteten Emissionen
  • Bullet Point
    Der im Ursprungsland für die eingebetteten Emissionen fällige Kohlenstoffpreis

  • • CBAM-Zertifikate sind nicht erforderlich
    • Es erfolgt keine Überprüfung der Emissionen durch EU-akkreditierte Prüfer

Regelung zur Verwendung von Standardwerten

Q4 2023 bis Q2 2024

  • Bullet Point
    Unternehmen dürfen Standardwerte für 100% ihrer Berichte verwenden, wenn keine echten Emissionsdaten verfügbar sind.
  • Bullet Point
    Die Verwendung von Standardwerten ist eingeschränkt. Sie sind nur für bis zu 20% der komplexen Güter erlaubt.

  • 95% der im ersten Berichtszeitraum eingereichten Berichte basierten auf Standardwerten. Diese Zahl unterstreicht die momentane Abhängigkeit von Standardwerten in der Berichterstattung.

Empfehlungen für die Übergangsphase ab Juli 2024 - Dezember 2025

  • Bullet Point

    Nutzung von realen Emissionswerten
    Ab dem 1. Januar 2026 sind reale Emissionswerte von Lieferanten für CBAM-Berichte erforderlich. Ein vorzeitiger Übergang von Standard- oder geschätzten Emissionswerten zu tatsächlichen Emissionswerten ist zu empfehlen. Dies verbessert die Genauigkeit der Berichterstattung und unterstützt effektiv die Implementierungsphase.
  • Bullet Point

    Kontaktaufnahme mit Lieferanten
    Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit Ihren Lieferanten auf, um die Erfassung von Emissionsdaten zu koordinieren. Die Entwicklung zuverlässiger Kommunikationswege mit den Lieferanten spielt eine wichtige Rolle, um genaue und aktuelle Daten sicherzustellen. Zusätzlich zur Software bietet Tanso Vorlagen und Informations-pakete für CBAM an, um die Kommunikation mit Lieferanten zu unterstützen.
  • Bullet Point

    Ressourcen der EU-Kommission
    Die EU-Kommission stellt neben FAQs auch Ressourcen wie Excel-Vorlagen zur Verfügung, um die Kommunikation mit Lieferanten zu erleichtern. Diese Werkzeuge sind darauf ausgelegt, den Prozess der Datenerfassung und -berichterstattung zu vereinfachen.

Strafen bei Nichteinhaltung

Bis Juli 2024 ist es unwahrscheinlich, dass Strafen verhängt werden. Ab Oktober 2024 könnten jedoch Strafmaßnahmen eingeführt werden, wenn Deklaranten aufgefordert sind, reale Emissionswerte zu berichten. Dabei wird der Fokus auf wiederholte Nichteinhaltung der CBAM-Regeln gelegt, um zu entscheiden, ob Strafen verhängt werden.

Laut Artikel 16 der CBAM-Durchführungsverordnung sind die nachstehenden Sanktionen festgelegt:

Strafen zwischen 10 und 50 Euro pro Tonne nicht gemeldeter Emissionen, wenn:
• der berichtspflichtige Anmelder es unterlässt, einen erforderlichen CBAM-Bericht zu übermitteln.

• der eingereichte Bericht unvollständig oder fehlerhaft ist und nicht korrigiert wird, selbst nach Aufforderung durch die zuständige Behörde.

Strafen über 50 Euro je Tonne nicht gemeldeter Emissionen, wenn:
• mehr als zweimal hintereinander unvollständige oder unzutreffende Berichte eingereicht werden.

• die Berichtserstattung um mehr als sechs Monate verzögert wird.

CBAM-Berichterstattung mit Tanso

Tanso bietet eine einfache und automatisierte Softwarelösung für die Einhaltung der CBAM-Richtlinien. Durch präzise Emissions-berechnungen, nahtlosen Datenimport und erleichterte Bericht-erstellung erleben Sie effiziente Compliance. Erfassen Sie mühelos benötigte Informationen, gleichen Sie Produkte mit CBAM-Spezifikationen ab und generieren Sie genaue Berichte, die Sie direkt ins CBAM Portal hochladen können.

CBAM erklärt

Seit Januar 2024 ist der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) in Kraft, der zur Bekämpfung des Kohlenstofflecks (Carbon Leakage) konzipiert wurde. Ziel des CBAMs ist die Erhebung eines CO₂-Preises auf importierte Güter basierend auf ihren eingebetteten CO₂-Emissionen, damit ein fairer Wettbewerb unter den verschiedenen Industrien gewährleistet werden kann.

Geltungsbereich und Ausnahmen

Die Regelungen gelten aktuell für Produkte, die vollständig außerhalb der EU hergestellt wurden, sowie für Waren, bei denen eine wesentliche Produktionsstufe in einem Drittland stattfand, insbesondere wenn die Fertigung länderübergreifend erfolgt. Importe, die weniger als 150 Euro pro Lieferung wert sind, sollen von diesen Vorschriften ausgenommen werden. Während der Übergangsphase des CBAMs richtet sich der Fokus also zunächst auf Industriezweige mit hohen CO₂-Emissionen, die einem hohen Risiko von Kohlenstofflecks ausgesetzt sind. Darunter fallen Eisen & Stahl, Aluminium, Elektrizität, Düngemittel, Wasserstoff und Zement.

Berichtspflicht in der Übergangsphase (Oktober 2023 - Dezember 2025)

Ein CBAM-Bericht muss vierteljährlich eingereicht werden und Folgendes enthalten:

  • Bullet Point
    Die Gesamtmenge der im vorherigen Quartal importierten Waren
  • Bullet Point
    Die gesamten direkt und indirekt eingebetteten Emissionen
  • Bullet Point
    Der im Ursprungsland für die eingebetteten Emissionen fällige Kohlenstoffpreis

  • • CBAM-Zertifikate sind nicht erforderlich
    • Es erfolgt keine Überprüfung der Emissionen durch EU-akkreditierte Prüfer

Regelung zur Verwendung von Standardwerten

Q4 2023 bis Q2 2024

  • Bullet Point
    Unternehmen dürfen Standardwerte für 100% ihrer Berichte verwenden, wenn keine echten Emissionsdaten verfügbar sind.
  • Bullet Point
    Die Verwendung von Standardwerten ist eingeschränkt. Sie sind nur für bis zu 20% der komplexen Güter erlaubt.

  • 95% der im ersten Berichtszeitraum eingereichten Berichte basierten auf Standardwerten. Diese Zahl unterstreicht die momentane Abhängigkeit von Standardwerten in der Berichterstattung.

Empfehlungen für die Übergangsphase ab Juli 2024 - Dezember 2025

  • Bullet Point

    Nutzung von realen Emissionswerten
    Ab dem 1. Januar 2026 sind reale Emissionswerte von Lieferanten für CBAM-Berichte erforderlich. Ein vorzeitiger Übergang von Standard- oder geschätzten Emissionswerten zu tatsächlichen Emissionswerten ist zu empfehlen. Dies verbessert die Genauigkeit der Berichterstattung und unterstützt effektiv die Implementierungsphase.
  • Bullet Point

    Kontaktaufnahme mit Lieferanten
    Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit Ihren Lieferanten auf, um die Erfassung von Emissionsdaten zu koordinieren. Die Entwicklung zuverlässiger Kommunikationswege mit den Lieferanten spielt eine wichtige Rolle, um genaue und aktuelle Daten sicherzustellen. Zusätzlich zur Software bietet Tanso Vorlagen und Informations-pakete für CBAM an, um die Kommunikation mit Lieferanten zu unterstützen.
  • Bullet Point

    Ressourcen der EU-Kommission
    Die EU-Kommission stellt neben FAQs auch Ressourcen wie Excel-Vorlagen zur Verfügung, um die Kommunikation mit Lieferanten zu erleichtern. Diese Werkzeuge sind darauf ausgelegt, den Prozess der Datenerfassung und -berichterstattung zu vereinfachen.

Strafen bei Nichteinhaltung

Bis Juli 2024 ist es unwahrscheinlich, dass Strafen verhängt werden. Ab Oktober 2024 könnten jedoch Strafmaßnahmen eingeführt werden, wenn Deklaranten aufgefordert sind, reale Emissionswerte zu berichten. Dabei wird der Fokus auf wiederholte Nichteinhaltung der CBAM-Regeln gelegt, um zu entscheiden, ob Strafen verhängt werden.

Laut Artikel 16 der CBAM-Durchführungsverordnung sind die nachstehenden Sanktionen festgelegt:

Strafen zwischen 10 und 50 Euro pro Tonne nicht gemeldeter Emissionen, wenn:
• der berichtspflichtige Anmelder es unterlässt, einen erforderlichen CBAM-Bericht zu übermitteln.

• der eingereichte Bericht unvollständig oder fehlerhaft ist und nicht korrigiert wird, selbst nach Aufforderung durch die zuständige Behörde.

Strafen über 50 Euro je Tonne nicht gemeldeter Emissionen, wenn:
• mehr als zweimal hintereinander unvollständige oder unzutreffende Berichte eingereicht werden.

• die Berichtserstattung um mehr als sechs Monate verzögert wird.

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Tanso bietet eine einfache und automatisierte Softwarelösung für die Einhaltung der CBAM-Richtlinien. Durch präzise Emissions-berechnungen, nahtlosen Datenimport und erleichterte Bericht-erstellung erleben Sie effiziente Compliance. Erfassen Sie mühelos benötigte Informationen, gleichen Sie Produkte mit CBAM-Spezifikationen ab und generieren Sie genaue Berichte, die Sie direkt ins CBAM Portal hochladen können.

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