Mit dem Inkrafttreten der CSRD am 1. Januar 2024 ergibt sich ein wesentlicher Wendepunkt, vor allem für Großunternehmen mit über 500 Beschäftigten. Auch wenn Ihr Unternehmen 2025 noch nicht unter die Berichtspflicht fällt, ist eine frühzeitige Auseinandersetzung mit der CSRD und die Nutzung von 2024 als Orientierungsjahr ratsam.
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